10.07.2015

Anwaltsservice: Was der Leitfaden der Euroweb Deutschland GmbH hergibt: Betrugsvorwürfe

Das ist eine ganz neue  "EW-Erfahrung" ... und liegt, mitsamst dem Vertriebsleitfaden der EW Deutschland GmbH, schon dem ersten Gericht vor.

Da haben die oberen Eurowebber aber gewaltig "in die Scheiße gegriffen", als diese das Verfahren, welches diese zwingend verlieren werden (falscher Kläger, falsche Behauptungen) anleierten. Getoppt wurde diese grandiose Dummheit dann von der Mediengeschrei-Kanzlei des Herren Professor "Medienanwalt" Ralf Höcker die (in Person der Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad) nicht mal die Aktivlegitimierung der Euroweb Internet GmbH geprüft hat.

Nicht-Versagen geht ganz anders.

Anwaltsservice

Die Anwälte der Euroweb werden dem Betrugsvorwurf widersprechen und behaupten, dass die in der Aufstellung zur Begründung des Preises aufgeführten Leistungen ja gar nicht in der Leistungsbeschreibung auftauchen, welche Teil des vom Kunden unterzeichneten Vertrages ist, so dass die "Partner" angeblich nicht arglistig getäuscht wurden.


Aber die - wenn überhaupt übergebene - Leistungsbeschreibung beschreibt diese Punkte (Aufwände der EW Deutschland GmbH) gerade nicht in dieser Konkretheit. Dann ist aber die Werbung beizuziehen um fest zu stellen was der Empfängerhorizont der Vertragspartner (der von der EW Deutschland beschissenen) hergibt.

Das muss in den Vortrag, falls die EW-Deutschland GmbH es sich wagt, auch nach Nichtleistung infolge frühzeitiger Kündigung und/oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auf die bekannte, abgefuckt-verlogene Weise den Hauptteil der Vertragssumme zu fordern und - im vollen Bewusstsein des eigenen Betruges - sogar rotzfrech einzuklagen.

3 Kommentare:

LosFritzos hat gesagt…

Der Leitfaden kann kein Geheimnis der Euroweb sein, da er mir bereits vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages per E-Mail zugestellt wurde. Auch kann es sich nicht um ein Geheimnis handeln, wenn es jeden Tag hunderte Male wortwörtlich so vorgetragen wird.

Anonym hat gesagt…

Wieso soll ein Leitfaden denn ein Betriebsgeheimnis sein? Ich habe mal gelernt, dass ein Betriebsgeheimnis nur dann ein Betriebsgeheimnis ist, wenn es ausdrücklich als solches deklariert wurde und die Kenntnis nur auf den Kreis der Mitarbeiter beschränkt wird. Wenn aber ein Dokument an Personen per Email verschickt wird, die noch keine Mitarbeiter des Unternehmens sind, kann es kein Geheimnis sein.

Anonym hat gesagt…

Na da hat der Jörg Reinholz die Euroweb mal wieder eiskalt beim Betrug erwischt.
Ich würde als Richter platzen, wenn mir so entsetzlich ins Gesicht gelogen würde.

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