28.09.2017

Mönchengladbacher Richter Ralf Wolters im Ruhestand: Endlich mehr Rechtssicherheit?
Zum Begriff der "Jurisdemenz".

Bildschirmfoto vom Bericht der "Rheinischen Post" vom 7. April 2017
Der "beliebte" Möchengladbacher Richter Ralf Wolters ist endlich im Ruhestand! Das "beliebt" stört mich im Bericht der Rheinischen Post, denn mir ist der -für den Steuerzahler sehr teure Rentner - vor allem damit aufgefallen, dass er sich trotz 5-maliger Aufforderung nicht dazu durchringen konnte, einen Satz zu Ende zu lesen. Und das war nicht mal ein "Kastensatz".

Denn es ging um diese Äußerung:
"Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist dieser offensichtlich nicht, das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."
Die einstweilige Verfügung beantragt und nachfolgend geklagt hatte Philipp Berger, der Ex-Eurowebanwalt, der sich damals als "Spezialist für Medienrecht" auswies und kurz als "Spezialist für Strafrecht" in Essen oder Düsseldorf (das ist nicht ganz klar...) tätig war, bevor seine Zulassung aufgehoben wurde. Dieser "Lumich" hatte in einem Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung und in der Haupsacheklage offensichtlich mit voller krimineller Absicht den Satz wie folgt verkürzt:
"Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist dieser offensichtlich nicht, ..."
und nicht etwa die Klage in seinem Name erhoben sondern als damaliger Anwalt der Euroweb Internet GmbH, deren Betroffenheit er rotzfrech lügend behauptete.

Den Richter a.D. Ralf Wolters hatte den 5-maligen Vortrag,
  1. dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handele, weil diese sich kritisch mit einer vorsätzlich unwahren öffentlichen Äußerung der Kanzlei eben dieses "Ligatoren" Philipp Berger (jetzt Einzelanwalt in Köln dessen Anwaltszulassung wurde inzwischen kassiert) auseinandersetzt und 
  2. dass die Euroweb, in deren Namen die einstweilige Verfügung beantragt wurde, gar nicht aktiv legitimiert sei,

einfach nicht folgen wollen und sogar "den Vogel abgeschossen", als er mir schrieb, dass ich einen PKH-Antrag nur durch einen Anwalt stellen könnte. Was offensichtlich (und ebenfalls selbst für "blutige" Laien erkennbar) so falsch ist, wie es nur falsch sein kann.

War das Rechtsbeugung oder Folge einer kognitiven Störung ?

Wie e schon geschrieben behauptete Ralf Wolters also, dass mein damaliger Antrag auf PKH unzulässig sei, weil dieser nicht durch einen Rechtsanwalt gestellt wurde. Doch nicht nur das: Von mir wurden sogar rechtswidrig horrende Kopiergebühren verlangt. Dies geschah entweder wegen des Nichtvermögens, sich an die Gesetze (und vorliegend auch das Grundgsetz) zu erinnern (→ kognitive Störung), oder  um mich auf rechtsferne Weise wegen meiner vermeintlichen Aufsässigkeit gegenüber dem offensiv Unrecht betreibenden Richter a.d Ralf Wolters zu bestrafen (→ Rechtsbeugung). Weitere Möglichkeiten sehe ich nicht, denn ein „einfacher Irrtum“ scheidet im Hinblick auf mein fünfmaliges Insistieren aus.

Das OLG hob den Mist des Richters Ralf Wolters sehr gründlich auf und Philipp Berger nahm ganz schnell seinen Stapel Anträge zurück. Sicher war das nur "prozesstaktisches Vorgehen".

So wie ich die Sache sehe, gibt es für das Verhalten des Ex-Richter Ralf Wolters nur zwei mögliche Gründe. Entweder

  • unterlag der Richter Ralf Wolters schon 2012 erheblichen altersbedingten Einschränkungen im Hinblick auf die Kenntnis der Rechtslage und die Tatsachenwahrnehmung (z.B. wegen "Altersstarrsinns" oder "Jurisdemenz") oder (und zu dieser Ansicht neige ich)
  • er hat das Recht gebeugt.
Die Staatsanwaltschaft war anscheinend der Meinung, dass es sich wohl eher um etwas wie "Altersstarrsinn" oder "Jurisdemenz", also "Rechtsvergesslichkeit" handelte. Denn diese kam zu der Auffassung, dass sich der damalige Richter Ralf Wolters "nicht bewusst und in schwerer Weise von der Rechtsordnung entfernt" habe. Ich kann der Staatsanwaltschaft ohne weiteres darin folgen, dass ein monatalang bewusstlos im Dienstzimmer herumliegender Richter die Rechtsordnung nicht bewusst und wiederholt derart grob verletzen könnte. Allerdings frage ich mich auch, wie es der Richter a.D. Ralf Wolters wohl geschafft hat, ganz heldenhaft - weil im Zustand einer langen, offenbar vollständigen Bewusstlosigkeit - noch Beschlüsse zu verfassen.

Was auch immer Staatsanwälte tun um die Verfolgung solcher Rechtsbrüche zu vereiteln:

Ich gehe davon aus, dass sich mit der Entlassung des in gewissen Kreisen (zum Beispiel bei Betrügern wie der Euroweb und lügenden Anwälten wie Philipp Berger) sicherlich sehr "beliebten" Richters Ralf Wolters die Rechtssicherheit im Bezirk des LG Mönchengladbach verbessert hat. Allerdings bleibt diese "Rechtssicherheit" zweifelhaft so lange die zuständige Staatsanwaltschaft die hier offenbar vorliegende Rechtsbeugung nicht verfolgt, weil so handelnde Richter nicht gebremst werden und sich zu völlig ausufernder Willkür berechtigt sehen.

Denn was mir unter seiner Leitung passierte hätte, jedenfalls in dieser Grobheit des Rechtsbruchs, nie und nimmer passieren dürfen.

Ich bin gespannt - und will es im Interesse der Rechtsstaatlichkeit durchaus provozieren - dass mich jemand wegen dieses Artikels anklagt.

Was ich dann vor habe ist schon Montag zu erleben, wenn ich das "Opfer" Dr. Hans Dieter Weber als "Zeuge" vernehmen werde um zu klären ob der Dortmunder Jurist, dessen Argumente offenbar auch gern mal "rechts am Wald vorbei gehen" tatsächlich ein "Organ der Rechtspflege" und "Opfer" oder aber ein Lügner und womöglich sogar ein besonders garstiger, die Gerichte missbrauchender Krimineller ist.

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