14.04.2017

Die Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) wurde "geschrumpft"

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Also äußerlich hat Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) einige Ähnlichkeiten mit dem an eiligem Blei verstorbenen Günter Freiherr von Gravenreuth, der ja auch ein Abmahnanwalt war. "Innerlich", also im Bereich der Psyche, bestehen auch Ähnlichkeiten. 

So hatte mich der spätere Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth angezeigt, weil ich ihn einen Kriminellen genannt habe. Nun ja. Da war die "arme Sau" schon wegen Urkundenfälschung in 200 Fällen und wegen "Nichtauskehrung" von Geldern, die einem seiner Mandanten zustanden, also "Untreue" verurteilt und die weitere Verurteilung wegen Betrugs war "in Arbeit". Seine Strafanzeige wegen "Verleumdung" war nur eine von ca. 130 Strafanzeigen, die kriminelles Pack seit dem Jahr 2005 gegen mich stellte. Ohne jeden Erfolg.

"Kanon der Lügenkanonaden"

Auch der Dr. Jur. Hans-Dieter Weber wollte nun offenbar in diesen "Kanon der Lügen und Verwünschungen" einstimmen und sang in seiner Strafanzeige auf 11 Seiten das "Lied vom bösen Jörg Reinholz, der ihn, den hehren Rechtsanwalt Hans-Dieter Weber, gar Dr. jur., verleumde und das 'Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie' (ḰustUrhG) breche". 

Diese Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) wurde ganz erheblich "geschrumpft"

Ich habe dem berühmten, für "R" und "P" zuständigen Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann (mit dem ich einige Hühnchen zu rupfen habe) ausdrücklich ersucht, doch gegen mich Anklage zu erheben. Das hat funktioniert: Der StA Uekermann hat brav den Antrag auf Zulassung der Anklage gestellt - aber nicht wegen der vielen Vorwürfe die der Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) auf den elf Seiten aufführte, sondern nur wegen der Äußerung, dass dem "so gar ehrlichen und hoch angesehenen" Anwalt Hans-Dieter Weber der Entzug der Anwaltszulassung droht. Das sei eine Verleumdung, denn, so behauptete der Dr. jur. Hans-Dieter Weber weiter, es sei rufschädlich, unwahr und ich wisse, dass dieses nicht zuträfe.

Was, als Anklage, ziemlich lächerlich ist.

Jetzt hoffe ich sehr, dass das Gericht die Sache nicht wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" wegbiegt. Denn ich will jetzt vom Gericht ausdrücklich durch Beschluss, am besten durch ein Urteil, festgestellt wissen, dass diese Äußerung eine zulässige Meinungsäußerung ist, welche einen wahren Tatsachenhintergrund hat.

Das kann das Amtsgericht Kassel leider schon im Verfahren um die Zulassung der Anklage durch den minderwertigen Beschluss tun und ich habe bei dem Gericht also nachdrücklich darum ersucht, dass es eben das Brett nicht auch noch an der dünnsten Stelle ("Nur Fuck, kein öffentliches Interesse") bohrt. Es möge allenfalls unter Feststellung der Zulässigkeit der Meinungsäußerung, dass dem Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR) Dortmund der Entzug der Anwaltszulassung droht und auf § 14 Absatz 2 Nummern 3 oder 8 BRAO verweisend ablehnen. Und im Hinblick auf die Strafanzeige des feinen und empfindlichen, leider auch oft lügenden Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber auch darauf, dass dem "Organ der Rechtspflege" nach § 70 des Strafgesetzbuches die Berufsausübung untersagt werden kann.

Denn der Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber hat in der Strafanzeige gegen mich (mal wieder!) unwahr vorgetragen. Ich behaupte jetzt mal vorsichtshalber nicht, dass der Doktor jur. die Straftat der Falschbeschuldigung wissentlich begangen hat, denn er ist auf Urheberrecht spezialisiert und da muss er ja nicht so zwingend wissen, was die §§ 164, 339 StGB beinhalten. Gravenreuth wusste ja auch nicht, dass er Betrug begeht. Hat er jedenfalls in meiner Anwesenheit vor dem LG Berlin-Tiergarten gesagt bevor das seine Strafe von 14 Monaten Haft ohne Bewährung rechtskräftig machte.

Auch den vorsätzlich unwahren Vortrag in der Strafanzeige behaupte ich lieber nicht stringent, denn der Abmahnanwalt Hans-Dieter Weber kann ja schlicht und einfach wegen des Frustes, den eine solche Tätigkeit wohl auslöst, erkrankt sein und einfachste Zusammenhänge nicht mehr begreifen. Wie das eben so ist, wenn man den "ganzen Tag Serienbriefe unterschreibt" und dabei darüber nachdenkt, ob man DAFÜR studiert hat. Also gerade nicht für die Euroweb lügt und darüber nachdenkt, ob und wann dieser "Krug" wohl zu Bruch geht.

Was ich erreichen will?

Nun, ich hoffe ja sehr auf eine mündliche Verhandlung. Der StA Jan Uekermann hat den hoch werten, aber leider nicht immer bei den Tatsachen bleibenden Herrn Hans-Dieter Weber (der durchaus noch Rechtsanwalt ist) als Zeuge genannt und ich kann, darf und werde ihn also vernehmen. Im Hinblick auf die Frage, ob dem "Organ der Rechtspflege" Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) der Entzug (auch "Widerruf") der Zulassung als Rechtsanwalt droht, dürfte diese Befragung sehr interessant werden, denn ich werde ihn mit einem ganzen Stapel von unwahren Aussagen aus seinen Schriftsätzen konfrontieren, die er entweder ganz bewusst (§ 14 Absatz 2 Nummer 8 BRAO) oder in "geistiger Umnachtung" (§ 14 Absatz 2 Nummer 3 BRAO) tätigte. Judo ist, wenn man den Gegner durch Nutzung dessen eigener Kraftanstrengung auf die Matte schickt.

Ich gehe davon aus, dass ich so, so oder so einen Freispruch erhalte und im besten Fall auch über die Aussagen des Dr. Weber und das nachfolgende Verhalten der Staatsanwaltschaft  und dann der Anwaltskammer in Dortmund berichten kann. Die Anzeige wegen versuchter Freiheitsberaubung und Falschbeschuldigung habe ich schon gestellt.

Vielleicht "schrumpft" ja nach der böswilligen und weitgehend (das Datum stimmt wohl) unwahren Strafanzeige des Herrn "Organ der Rechtspflege" Dr. jur Hans-Dieter Weber auch die Kanzlei "AWPR".

Ein Hinweis:

Ich habe dem Gericht den Fall eines berühmten und mit Gravenreuth einst gemeinsam "kanzlierenden" Anwaltes vorgestellt, dem nach "ein paar Straftaten" im Betrugsbereich trotz seiner Beschwerden bis zum BGH die Zulassung entzogen wurde. Der war auch mal mein Gegner vor Gericht. Zähle ich Anwälte (und die eine mir bekannte Anwältin) zusammen, über welche ich negativ berichtete, die mit mir also Konflikte hatten und irgendwann nach Straftaten die Anwaltskarte abgeben mussten, dann sind das fünf. Genauer sechs, denn den,  dem Dr. Hans-Dieter Weber sehr ähnlichen Selbstmörder Gravenreuth sollte man wohl dazurechnen.

Aller guten Dinge sind aber sieben - oder wie war das?



Ehre, wem Ehre gebührt: Dr. Jur. Hans-Dieter Weber erhält für seine Strafanzeige die Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-(geb. Dörr)-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken auf wertlos werdendem Kanzleipapier.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Gruß aus Bonn.

Zum Thema Zulassung als Anwalt verlieren. Der werte Herr Pretzell, Mandant von Kölns größten Altpapierproduzenten, soll seine Zulassung fast freiwillig zurückgegeben haben. Schaut der Schlosser da => http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-afd-warum-marcus-pretzell-kein-rechtsanwalt-mehr-ist-aid-1.6811723

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