22.08.2015

Querulatorisches "Gedummblubber" aus der "Promi-Kanzlei Professor Dr. Ralf Höcker"

Wer anderen "Querulantentum und Prozessunfähigkeit" nachsagt, der sollte ein waches Auge auf seine eigenen Schriftsätze haben, das gilt auch für die Anwälte Dr. Ruben Engel und den Mitunterzeichner Dr. Christian Conrad von der "Promi-Kanzlei (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker" aus Köln - welche in einem bei vernünftiger Würdigung als "nicht gewinnbar" einzuschätzenden Berufungsverfahren die Euroweb vertreten.

Vielleicht zockt die Kanzlei auch die "Abzocker" ab, statt von der Berufung abzuraten und verfasst die dicken Schriftsätze um der Euroweb vorzugaukeln, dass diese das Verfahren gewinnen könne. Vielleicht aber ist es die Euroweb, die da sagt: "Versuchen Sie einfach alles, auch den größten Unsinn, auch jeden Mist, der eigentlich ohne Aussicht ist!"

Nachdem Dr. Ruben Engel auf 55 Seiten nichts wirklich Treffliches vortrug um die Berufung zu begründen setzte er, wohl (auch) auf meinen Artikel vom 12.8. hin, (jedenfalls trägt der weitere Schriftsatz dieses Datum), das "Gedummblubber" fort. Ich nehme das auch deshalb an, weil er in einer Berufung(sic!) erneut unsinniges Zeug vorträgt, obwohl sonnenklar ist, dass die Euroweb hinsichtlich der mir in der Vorinstanz gewährten Prozesskostenhilfe kein Beschwerderecht hat. Und dass der Antrag auf die Verfügung, welche der Euroweb das Bewerben von über 600 Mitarbeitern und 32 Standorten verbietet,  in der mündlichen Verhandlung von einem Anwalt gestellt wurde.

Weshalb auch formal alles rechtens ist.

Ich dachte wirklich, ich (als "Schlosser") hätte das so gut erklärt, dass auch ein "Dr. Jur." von der "Promi-Kanzlei des (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker" aus Köln das versteht. Immerhin bilde ich Erwachsene fort. Das es offensichtlich nicht verstanden wurde, zeigt mir auf, dass das Querulantentum offenbar auch unter Professoren und Doktoren der Juristerei große Blüten treibt.

Allerdings antwortete der Anwalt formal auf eine "prozessleitende Verfügung vom 05.08.2015". Die scheint ja demnach zumindest in Teilen mit dem überein zu stimmen, was ich am 12.8. schrieb - ohne diese zu kennen (ich selbst kenne diese aktuell auch nicht.)

Ich denke, der Dr. Ruben Engel sollte mal untersuchen lassen, ob er überhaupt noch seinen Mandant vertritt oder ob er (Länge und Inhalt der "Nutzlos-Schriftsätze" wirken auf mich doch recht arg) nicht einer eigenen, stark querulatorischen Neigung ihren freien Lauf lässt. Jemand mit Sinn und Verstand hätte nicht erneut zu diesen Punkten insistiert.

Ansonsten ist an der, wohl auf meine Veröffentlichung folgenden Fortsetzung gut zu sehen, wer hier "Bäcker" und wer "Brötchen" ist und wer wen treibt. Der "einfache Schlosser aus dem Osten" (was ich formal bin) treibt den "Dr. Jur." (was der Herr Ruben Engel formal eben so ist, wie er formal auch "Rechtsanwalt" ist) würde ich sagen.

Wie das alles auch immer sei: "Effizienz" geht ganz anders, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad!" 

Werben Sie doch besser mit
"Wir schwafeln das Gericht mit überlangen Schriftsätzen voller Unsinn und unwahrem Zeug zu!"
Das wäre "voll wahrheitsgemäß".

13.08.2015

Euroweb Deutschland GmbH, Euroweb Internet GmbH, Internet Online Media GmbH - Werbemittel, Schulungsunterlagen gesucht

Ich will jetzt mal Nägel mit Köpfen machen.

Wenn mir also jemand einen kompletten Satz Werbemittel, Schulungsunterlagen (einfach alles...) der Euroweb Deutschland GmbH, Euroweb Internet GmbH, Internet Online Media GmbH zusenden könnte, dann wäre das super.

Ebenso mögliche Aufzeichnungen aus Schulungen oder Meetings in denen Anleitungen gegeben werden, welche das Vorgehen beim Vertrieb betreffen (z.B. Fotos von Whiteboards etc.)

Bitte auch leere Verträge mit AGB beifügen, sowie einen Hinweis für welche Agentur (bitte mit Adresse und Inhaber bzw. Geschäftsführer) Sie tätig waren.

Ich bitte um Originale, diese können diese ruhig anonym gesendet werden. Um "Geheimnisse" handelt es sich nicht, denn die werden ja den Kunden gezeigt bzw. sind spätestens nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern keine "Geheimnisse" mehr.

Adresse:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Für Scans: joerg.reinholz@googlemail.com


P.S. Dr. Engel: Ich weiß schon, Sie werden behaupten, ich will die Firma vernichten. Das hat schon Ihr Vorgänger erfolgsfrei vor Gericht beweint, trifft so außerdem nicht zu. Ich will lediglich, dass diese nicht mit "Verbrechermethoden"  (so ein "Kunde" zu mir) arbeiten.

Warnung! HRB 75236, Arbeitsschutz Online GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, GF Daniel Fratzscher

Jüngst wurde eine Arbeitsschutz Online GmbH ins Handelsregister am AG Düsseldorf (HRB 75236) eingetragen. Geschäftsführer ist ein Daniel Fratzscher, der dem Autor bisher in folgenden Zusammenhängen aufgefallen ist:
Von der Firma "Arbeitsschutz Online GmbH" Angesprochene sollten einen Vertragsschluss sehr sorgfältig prüfen.

Das gilt insbesondere dann, wenn die Vertreter unter dem Behaupten eines kostenlosen oder angeblich stark vergünstigten Angebotes durch die Gewinnung angeblicher "Referenzkunden" oder "(Werbe)-Partner" auf einen sofortigen Vertragsabschlusses drängen.

Viele der durch die Firmen des Daniel Fratzscher geworbenen Kunden stellen nämlich im Nachgang fest, dass diese ein Vielfaches des Preises der Wettbewerber zahlen und bereuen es, den Vertrag geschlossen zu haben.

Die Euroweb Internet GmbH verlor in der Vergangenheit eine Vielzahl von Prozessen, hierüber lässt Daniel Fratzscher durch den "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz, welcher dieses als Vertreter gerde auch in den verlorenen Verfahren sehr genau weiß, die Öffentlichkeit belügen, in dem dieser durch Weglassen der negativen Urteile der weitaus zahlreicheren, verlorenen Verfahren vorsätzlich unwahr vormacht, dass er

a) neutral berichte und
b) die Euroweb Internet GmbH sämtliche Prozesse gewonnen habe.

12.08.2015

Vorab für Herrn Dr. Engels von der Kanzlei Höcker - oder was ich (als Schlosser) auf Ihre 55-Seiten lange Berufungsschrift antworten würde

Das hier liegt nun als mein "querulatorischer" Entwurf bei meinem Anwalt, der den Stuff als Entgegnung auf die geradezu blödsinnig wirkende, 55-Seiten lange, und auch sonst merkwürdige Berufungs"begründung" des "Fachmanns" für gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht namens Dr. Ruben Engel natürlich selbst  fassen, dabei noch versachlichen und verkürzen, selbstverständlich korrigieren sowie in der Form vollenden wird:
Wir beantragen

1.) Der Antrag, im Berufungsverfahren die Einstweilige Verfügung aufzuheben, wird mangels Begründung zurückgewiesen.

2.) Die Berufungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung

Hinsichtlich der Behauptung, der Erlass der Verfügung sei unzulässig gewesen, führen wir aus:

Die Berufung führt aus, die Einstweilige Verfügung wurde auf Antrag des Antragstellers erlassen, der entgegen §78 ZPO nicht vertreten gewesen sei. Das ist grob unwahr, denn die Verfügung wurde nach Antragstellung durch den Unterzeichner, der zugelassener Rechtsanwalt ist, in der mündlichen Verhandlung durch Urteil vom 29.04.2015 erlassen.

Hinsichtlich der Prozesskostenhilfe hat die Berufungsklägerin gemäß §127 Absatz 2 und 3 ZPO keinen Beschwer und kann nichts daraus herleiten. Dieses gilt selbst dann wenn die PKH womöglich völlig rechtswidrig erlangt worden wäre.

Hinsichtlich der behaupteten "Verjährung" führen wir aus:

Was die Berufung mit "Verjährung" meint erschließt sich nicht sicher. Womöglich hat die Berufung "Verjährung" mit "Wegfall der Eilbedüftigkeit" verwechselt, was bei einem Anwalt, zudem "Dr. jur", der sich damit bewirbt, Firmen im "Presse- und Medienrecht sowie im Wettbewerbs- und Markenrecht" zu vertreten und zu beraten sehr bedenklich erscheint. Der Berufungsbeklagte hat innerhalb der nicht einmal im Gesetz vorgesehenen 3-Monats-Frist den Erlass der Verfügung durch Übersendung seines Antrages vom 26.01.2015 zu Protokoll der Geschäftsstelle ordnungsgemäß beantragt, so dass die Eilbedürftigkeit gerade nicht widerlegt ist. Eine körperliche Anwesenheit hat der Gesetzgeber nicht verlangt. So genügt für die Verletzung von § 156 StGB sogar eine Übersendung per Telefax (BayObLG, 23.02.1995 - 5St RR 79/94), welches urteilte:
"Abgegeben im Sinne von § 156 StGB ist eine schriftliche eidesstattliche Versicherung dann, wenn sie der zuständigen Behörde zugänglich gemacht worden ist. Dafür genügt, daß sie bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts eingegangen ist."
Im § 156 StGB lautet es:
"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt,..."
Aus dem Wort "vor" lässt sich also gerade nicht ableiten, dass der Antragsteller auf Prozesskostenhilfe körperlich anwesend sein muss. Dafür, dass der Gesetzgeber bei der Abfassung von §117 ZPO "Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden." eine körperliche Anwesenheit des Antragstellers wollte, ist nichts fest zu stellen. Zu dem wäre das auch im Hinblick auf Art. 3, 103 GG verfassungswidrig, denn der Inanspruchnahme des Grundrechts auf rechtlichen Gehör dürfen keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden.

Unzweifelhaft hat der Antragsteller also geradezu vorbildlich unverzüglich gehandelt und das Verbot beantragt und zugleich hilfsweise den PKH-Antrag gestellt um das Verfahren zu beschleunigen.

Hinsichtlich des Vorwurfs des Rechtsmissbrauch führen wir aus:

Die Berufung gibt sich selbst der Lächerlichkeit preis. Schon die Behauptung, es handele sich um eine ernsthafte Todesdrohung, bezogen auf ein Bild mit einem offensichtlich jungen Kätzchen, welches mit "Wer mich weckt wird sterben" (Übersetzung aus dem Englischen) beschriftet ist, erscheint hier clownesk.

Die weitere Begründung, dass es sich um ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch handele, weil der Berufungsbeklagte mit Email vom 11.07.2015 eine außergerichtliche Regelung angestrebt hat, ist ebenso unsinnig. Auch der Vertreter der Berufungsklägerin mahnt ab und fordert hierbei die Zusicherung von Vertragsstrafen, die an seine Partei (ist er das selbst, dann sogar an sich selber) gehen sollen. Der Vorwurf, der Berufungsbeklagte wolle lediglich Geld verdienen, erweist sich hier als unhaltbar und befremdlich.

Gerade in dem von der Berufung genannten Urteil GRUR-RR 2002 169, 171 (OLG München, Az. 29 U 3463/11) steht dann auch erwartungsgemäß:
"Ein Mitbewerber missbraucht seine Klagebefugnis, wenn er sie nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen einsetzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße des Anspruchsgegners in finanzielle Vorteile für sich umzuwandeln versucht, indem er sich die Anspruchsdurchsetzung abkaufen lassen will.

Es stellt eine sachfremde Erwägung dar, wenn er seinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch als Mittel einsetzt, um sich erhebliche Gelder zu verschaffen."
Es fehlt an jedem Vortrag der Berufungsklägerin dazu, dass der Berufungsbeklagte nicht die Unterlassung sondern nur den Gewinn erheblicher Gelder im Sinne hatte. Das Email vom 11.7.2015 gibt dazu nichts her. Der Berufungsbeklagte bestreitet, dass es ihm um den Gewinn erheblicher Mittel ging und erklärt, dass er selbstverständlich die Befolgung des Verbotes ohne den lang dauernden, Zeit und Nerven raubenden Weg über das Gericht erwirken wollte. Von einer Hinnahme des Verstoßes kann also gar keine Rede sein. Es fehlt in dem Email schon jede Aussage, dass er die erkannten, weitere oder fortgesetzte rechtswidrige Handlung übersehe, wenn ihn nur Geld gezahlt werde - wie es in der, von der Berufung angeführten Sache des OLG München, Az. 29 U 3463/11, bemerkenswert eindeutig der Fall war.

Die Berufungsklägerin hat zum Rechtsmissbrauch in der Vorinstanz schon vorgetragen. Insbesondere die Beiträge aus dem Jahr 2014, welche jetzt erst in der Berufung vorgelegt werden, haben nicht nur mit dem Verfahren nichts zu tun, diese sind präkludiert, denn die Berufungsklägerin ließt den Blog tagesaktuell mit und hat sich schon in zahlreichen Verfahren unter Beifügung der Beiträge bitter beschwert. Es ist gänzlich unwahrscheinlich, dass sie diese im März 2014 nicht kannte.

Zudem wird aus der Gesamtschau ganz deutlich klar, dass es dem Berufungsbeklagten mit seiner Kritik - die er als Privatmann veröffentlicht und auch nach Auffassung des OLG Düsseldorf selbst von seiner Werbung sauber trennt - gerade darum geht, den Wettbewerb sauber zu halten.

Zudem muss man die Frage stellen, wieso eigentlich die Berufungsklägerin, die offenbar über genug Mittel für aussichtslose Berufungsverfahren verfügt, die Berichte nicht durch Verfügungen verbieten lässt, statt dessen aber hier, wo es nichts zur Sache selbst beiträgt, die arme, so gar ungerecht kritisierte und mit angeblich "kriminellen" Aufrufen zum tatsächlich "friedlich, freundlich und schweigend Heimleuchten" traktierte markiert. Wenn diese Beiträge auch nur irgendwie rechtswidrig wären, dann wäre doch gerade die, auch dem OLG als "extrem klagefreudig" bekannte Berufungsklägerin dagegen vorgegangen. Das tut sie aber nicht, was die Vermutung beflügelt, dass diese Beiträge bei aller Härte und Bitterkeit der Vorwürfe in Wahrheit gar nicht zu beanstanden sind, wofür ja, nach frühen Versuchen dagegen vorzugehen, auch bereits Entscheidungen des OLG zugunsten des hiesigen Berufungsbeklagten sprechen.

Der Berufungsklägerin geht es indessen offensichtlich auch mit der Berufung darum, ihre wettbewerbsverzerrende Tätigkeit fortzusetzen. Im Verfahren 34 O 5/12 wurde die Berufungsklägerin erst kürzlich auf Antrag des Berufungsbeklagten zu einem Ordnungsmittel verurteilt, nachdem diese durch deren Anwälte wahrheitswidrig verbreitete, dieser sei es vom LG Düsseldorf erlaubt worden, mit einem eigenem Rechenzentrum und eigenen Servern zu werben. Das Gericht wird ersucht hierzu die Akte I-20 U 66/13 beizuziehen und sich in dieser auch hinsichtlich der Würdigung der erneut vorgelegten "Expertise" des Dr. Nau und der Aktivlegitimierung zu informieren.

Hinsichtlich der Aktivlegitimierung führen wir aus:

[Hier lasse ich einige wenige Zeilen weg, weil das an dieser Stelle nicht nützlich wäre]

Zu dem Vorhalten, der Berufungsbeklagte sei nicht prozessfähig oder querulatorisch gestört möchten wir uns im Hinblick auf die lange und recht merkwürdige Berufungsbegründung nicht selbst einlassen. Dies überlässt die Berufungsverteidigung ganz ausdrücklich dem Gericht.

Sollten wir in der extrem umfänglichen, von Unwahrheiten und unzutreffenden Behauptungen strotzenden, und auch sonst geradezu merkwürdigen Berufungsbegründung etwas übersehen haben, was das Gericht für wichtig hält, so bitten wir um einen Hinweis. Aber nach unserer Auffassung bietet die "Berufungsbegründung" nicht einmal Anlass um mündlich zu verhandeln, diese ist schon im Vorverfahren als offensichtlich unbegründet zu verwerfen. Es findet sich zu dem nichts, was eine Zulassung der Revision begründen könnte.
Hat weniger als 2 Stunden gedauert. Mit der Methode, Herr Dr. jur. Engel, hab ich schon viele Prozesse gewonnen. Wie ist denn Ihre Bilanz? Und was ist mit Ihrer "Effizienz"?

P.S. Das OLG hat mir die PKH gewährt. Mein Antrag (2 Sätze, aber leider viele Anlagen) ging per einfacher Post an die Geschäftsstelle.

Sie dürfen darüber meinetwegen auf 55, 110, 220 oder 440 Seiten weinen, Herr Dr. Jur. Engels von der Supatrupa-Kanzlei Ralf Höcker, weil Sie das ja
  1. nicht für rechtens halten und
  2. besser wissen als das OLG.
Nur interessiert es "keine Sau". Und das ist gut so, Sie "Dr. jur.", Sie!

Euroweb/Kanzlei Prof. Dr. Ralf Höcker: Über den richtigen Umgang mit der Übertretung von Verbotsverfügungen und juristischen Halbwissen

So geht das, liebe Freunde der böhmischen Blasmusik:
Allerwerteste Damen und Herren,

ich übersende Ihnen das beiliegende Dokument zu dem Zweck der Prüfung, ob Sie eine außergerichtliche Einigung vorziehen.

Wenn bis heute, 17:00 Uhr, keine Rückmeldung erfolgt werde ich den Antrag "durchziehen".

Hinweise:

1.) Mit der Behauptung, man könne einen PKH-Antrag nicht schriftlich stellen liegt der Dr. Engel sowas von falsch ... - der soll beim BVG nachlesen.

2.) Mit dem Geschwätz, ein außergerichtlicher Einigungsversuch sei ein Versuch, den Verstoß abzukaufen und also [Indiz für einen Rechtsmissbrauch], liegt der Dr. Engel sowas von falsch ... - der soll mal in seinen Abmahnungen nachlesen, was er da selbst fordert.

Ich stehe Ihnen, auch den Herren Jura-Doktoren, sehr gerne mit weiteren ZUTREFFENDEN juristischen Einschätzungen der Sach- und Rechtslage zur Verfügung.

Jörg Reinholz
Update, 12.8.2015 17:57: Der Antrag ging raus.

11.08.2015

Euroweb: Über den richtigen Umgang mit Lügnern und Gesetzesbrechern

Folgende Abmahnung habe ich gerade verschickt:
Allerwerteste Herren [Preuß, Fratzscher]

ich erweitere unter erneuter Fristsetzung die Abmahnung vom 1.8.2015 auf folgende Tatbestände, welche Sie zu unterlassen haben:

1.)

Wahrheitswidrig zu verbreiten, die Euroweb Internet GmbH habe folgende Umsätze erzielt:

2007: 10,7 Mio € (Tippfehler: es steht da 10,9 - was auch unwahr ist)
2008: 16,9 Mio €
2009: 25,6 Mio €
2010: 33,1 Mio €
2011: 40,5 Mio €

wie durch die Aussendung und Veröffentlichung des "Faktenblattes" unter der URL https://www.euroweb.de/sites/default/files/pdf/faktenblatt_1.pdf geschehen.

2.)

Wahrheitswidrig zu verbreiten. Daniel Fratzscher sei "geschäftsführender Gesellschafter" der Euroweb Internet GmbH

wie durch die Aussendung und Veröffentlichung des "Faktenblattes" unter der URL https://www.euroweb.de/sites/default/files/pdf/faktenblatt_1.pdf geschehen.

3.)

In Ihrer Werbebroschüre "Digitale Werbung für die Gastronomie", welche Sie als PDF von Ihrem Webserver aussenden, fehlt das Impressum.

Dies stellt einen Verstoß gegen § 5a UWG dar.

Fristsetzung:

Ich setze Ihnen die Frist bis zum 12.8.2015 um 12:00 Uhr das Faktenblatt mit den wettbewerbswidrigen Lügen zu entfernen und das Dokument "Digitale Werbung für die Gastronomie" zu entfernen oder mit den Pflichtangaben zu versehen.

Ich setze Ihnen die Frist bis zum 12.8.2015 um 13:00 Uhr um eine Unterlassungserklärung in allen drei Punkten durch Vorabversand per Telefax oder Email anzukündigen. (Ihre Anwälte setzen sogar Fristen unter 24 Stunden)

Ich setze Ihnen die Frist bis zum 14.8.2015 um 17:00 Uhr um eine, eine Wiederholung ausschließende Unterlassungserklärung mit angemessenem Versprechen einer Vertragsstrafe und dem Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs sowie dem Handeln Dritter per Post zu übersenden.

Jörg Reinholz

Update: Seit heute morgen hat die Werbebroschüre ein Impressum.
Werbebroschüre ohne Impressum:
SHA1-Prüfsumme: c9e9215e5d00d0cd8ddde28402f67e69d945ffbb
Datum der letzten Bearbeitung: Mo 10 Mär 2014 12:02:30 CET

Werbebroschüre mit Impressum:
SHA1-Prüfsumme: b59fc267ec5008377f899d74430585401cfdc6df
Datum der letzten Bearbeitung: Mi 12 Aug 2015 09:18:41 CEST

Hinweis: Die Werbebroschüre mit dem fehlenden Impressum findet fand sich unter der URL

http[s]://www.euroweb.de/homepage-erstellen-lassen/gastronomie/download-plfdw2014.php

Ein Hinweis für Dr. Ruben Engel von der Kanzlei des Nochprofessors Ralf Höcker:

Lassen Sie sich mal die von mir erwirkten Verbotsverfügungen gegen die Euroweb vorlegen und zählen Sie dann die in nur 2 Dokumenten enthaltenen Verstöße nach. Die Ordnungsmittelanträge sind raus, da Sie ja erst kürzlich (mir erscheint das nun begründet als "richtig blöd") wie ein Rohrspatz (aber schriftlich) geschimpft haben, dass mein Versuch einer außergerichtlichen Einigung ein Indiz für Rechtsmissbrauch sei.

Gehen Sie dann ruhig ein wenig darüber "kotzen", was für ein Mandat Sie sich da aufgeladen haben. Eine solche, völlig beratungsresistent erscheinende Mandantschaft kann nur eine einzige Kanzlei (jedenfalls gegen mich) erfolgreich vertreten:
  • Die Kanzlei "Keiner, Niemand und Kolleginnen" aus Gibtsnicht am Abfluss - und das auch nur zu "Sankt Nimmerlein" (immer am 30.2. jeden Jahres).

Ja. Da lacht der Schlosser!

Wer nicht lacht:

Den folgende Prominenten wurden die falschen Zahlen auch vorgelegt:
  1. Prof. Dr. h.c. Lothar Späth, Ministerpräsident a.D. 
  2. Prof. Dr.-Ing. habil. Prof. e.h. mult. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Bullinger, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft 
  3. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz, Präsident des ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH 
  4. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. August-Wilhelm Scheer, Gründer der IDS Scheer AG 
  5. Dr. Patrick Adenauer, Geschäftsführer der Bauwens GmbH & Co. KG





10.08.2015

Information für Mitarbeiter der Kanzlei Ralf Höcker hinsichtlich des Dr. Ruben Engel und dessen "Tagesform"

Den Doktor Ruben Engel ab jetzt ganz vorsichtig behandeln, ihm nicht zu nahe treten und keine Scherze machen, die er falsch verstehen könnte.

Und meiden Sie Worte wie "Schlosser", "Schloss" und jedes andere, welches an Metallverarbeitung oder die "Zone" erinnert. Auch der scherzhafte Rat, sich "etwas vom guten Kassler" zu gönnen, könnte schief gehen, denn das würde wohl für eine Anspielung darauf gehalten werden, wer hier wen frisst. Jedes falsche Wort könnte nach unbedachter Vielschreiberei auch noch zu ganz anderen unbedachten Reaktionen führen. Erwähnen Sie also besser nicht, dass auf dem Rhein Holz schwamm.

Denn dem Doktor Ruben Engel wird (womöglich) gerade beim Lesen meines Emails und vor allem der Anhänge (hoffentlich) klar, dass er schon wieder ein Verfahren für einen Euroweb-Mandanten verliert und die Rücknahme des Antrags besprechen muss, weil er wichtige Sachverhalte in den Anlagen und §11, Absatz 1 GmbHG übersehen hat.

Oder weil er mich damit beleidigte, dass er mir nicht zutraute, dass ich das Gesetz kenne bzw. die groben Widersprüche zwischen den Inhalten der Anlage und dem Vortrag des Anwalts dazu nicht erkenne.  Und sich ergo dachte, "Dann schreib ich mal was vom Pferd."

Ob es nun Nachlässigkeit gewesen sei oder die große Dummheit, andere für dumm zu halten: Seine Laune dürfte richtig mies sein, weil es ja nicht das erste Verfahren ist, in dem der DOKTOR Jur. Ruben Engel (natürlich nur als Vertreter seiner Mandanten) von der "Promikanzlei" des NochProfessor Dr. Ralf Höcker gegen einen "einfachen, kleinen und ausgerechnet ostzonalen" Schlosser mit Pauken und Trompeten verliert.

08.08.2015

Schlosser Jörg Reinholz gegen Dr. Ruben Engel von der Kanzlei Ralf Höcker - Wie unfair ist das denn bitte?

Die Kanzlei Ralf Höcker vertritt die Euroweb. In dieser Kanzlei ein Dr. Ruben Engel. Nicht nur, dass ich den mit zwei Lügen in einem Satz erwischte - nein, der Herr Doktor Engel, dessen Kanzlei ausgerechnet mit "Effektivität" wirbt, hat einen Schriftsatz verfasst. Eine "Berufungsbegründung".
Der, das wird sich so zeigen, völlig untaugliche Schriftsatz hat schlappe 55 Seiten:

Inhaltsverzeichnis für sinnfreien Vortrag auf 55 Seiten

Macht mit Anlagen rund 160 Seiten, davon aber einige doppelt, einige im "Streifendesign" (weil auch der Papiereinzug hakte) und einige ganz schwarz:

Das nenn ich dann mal "Umweltsauerei in 3 Ausfertigungen".
Nun ja. Das klingt viel, und ich wage die Ansage: "Relevantes war da nicht zu finden." Insbesondere nichts dazu, wie viele Mitarbeiter oder Standorte die Euroweb denn nun habe - das ist es, worum es geht. Der Psycho Dr. Frieder Nau, eine von Dr. Engel gern zitierte Kapazität auf dem Gebiet merkwürdiger Wahrnehmungen, würde wohl für Geld jede gewünschte Menge geistiger Defekte vermuten, weil der Dr. Ruben sich für schlauer als das Gericht hält, viel Formalkram - aber nichts zur Sache vortrage.

Denn es wird vom Dr. jur. Engel echter Blödsinn vorgetragen.

Der Doktor Ruben Engel behauptet nämlich, der Erlass der Verfügung wäre zu Unrecht erfolgt, weil kein Anwalt den Antrag gestellt hätte.
Dazu fiel dem Dr. Ruben Engel ein, dass ich ja gar keine Prozesskostenhilfe hätte bekommen dürfen dürfen, weil ich den PKH Antrag schriftlich gestellt habe.
  • Was ich seit 1996 erfolgreich vor dem LG Kassel, dem OLG Frankfurt, dem LG Hamburg, dem LG Mönchengladbach, dem LG Krefeld, dem LG Düsseldorf, dem OLG Düsseldorf und dem LG Köln erfolgreich mache.
Dem Dr. Ruben Engel ist aber auch nicht aufgefallen, dass die Gegner im PKH-Verfahren gar keine Beschwerdemöglichkeit haben.
Ich habe gestern, nicht etwa vom Zug, sondern vom Lachen über den schriftlichen Blödsinn des DOKTOR JUR. Engel geschüttelt, auf der rund 102 km langen ICE-Strecke zwischen Nürnberg und Würzburg die Entgegnung geprobt: 3 (drei) Seiten die ich nach dem Weglassen unnötiger Adjektive auf 2 reduzieren konnte. Ich werde das Konzept mal meinem Anwalt schicken. Mein PKH-Antrag hatte übrigens genau eine (1) Seite, genauer waren es zwei (2) Sätze. Mehr ist nicht nötig - so steht es in § 119 Absatz 1 Satz 2 ZPO.

Im Hinblick darauf, was dem Herrn Doktor Engel so ein-fiel ist es natürlich gut, dass er "nur" Rechtsanwalt ist - was den Schaden stark begrenzt. Wäre er Architekt oder Bauingenieur, dann wären bei gleicher "Einfallsquote" tausende Menschenleben erheblich in Gefahr Womöglich hätte er mit seinem Hang zur Papierverschwendung schon mehr Opfer gefordert als mancher Krieg.
  • Und der Doktor Jur. Engel würde 40 Jahre lang für seinen Mist haften.
So verliert die Euroweb nun ein völlig sinnfreies Berufungsverfahren. Nur kann der Doktor Jur. Engel das der Euroweb offenbar nicht beibringen. Vielleicht schreibt er auch so sinnlos-dicke wie überhaupt sinnlose Schriftsätze um die Euroweb abzuzocken. Aus meiner Sicht tritt kein Schaden ein. Die Euroweb muss nämlich im Ergebnis "voraussichtlich" den "ganzen Scheiß" bezahlen. Und ich hab was zu lachen!

Sinnbild: "Ich hab viel Spaß mit schwarzen Vögeln!"
(Selfi, alle Rechte: Jörg Reinholz)

Aber, dass er es sich mit dem querulatorisch anmutenden Blödsinn auf 55 Seiten nebst rund 100 Seiten Anhängen jetzt mit der Kammer I-20 U des OLG gründlich versaut haben dürfte, ist ein Zeichen dafür, dass es absolut unfair ist, den armen, hoffnungslos überfordert wirkenden Herrn Dr. jur. Ruben Engel von der Kanzlei des (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker gegen einen einfachen, kleinen Schlosser aus dem Osten antreten zu lassen - der nämlich schon mal den Prozesstoff offensichtlich viel besser zu verschlanken und zu versachlichen weiss.

Feige ist es auch. Also, Euroweb: Holt doch bitte noch ein paar "Staranwälte"!

Beging die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher Kreditbetrug?

In einem "Faktenblatt" veröffentlicht und verbreitet die Euroweb Internet GmbH bis heute unwahre Geschäftszahlen über die Jahre 2010 bis 2011, wahrscheinlich auch für die Jahre 2009 und 2010.

So wird in dem "Faktenblatt" aggressiv unwahr behauptet, die Euroweb Internet GmbH habe folgende Umsätze erzielt:

2010: 33,1 Mio €
2011: 40,5 Mio €

Bei diesen angeblichen Umsätzen handelt es sich klare Lügen, denn Daniel Fratzscher, Haupteigentümer und an gleicher Stelle offenbar wahrheitswidrig als "geschäftsführender Gesellschafter" dargestellt, versicherte vor dem LG Düsseldorf an Eides statt, die Euroweb Internet GmbH habe folgende Umsätze erzielt:

2010: 17,8 Mio €
2011: 19,5 Mio €

Damit ergibt sich, dass die Umsätze aus dem "Faktenblatt" rund 100% über denen aus der aktuellen Versicherung an Eides statt des Daniel Fratzscher liegen.

Im Jahr 2012 hat die Euroweb offenbar Kredite aufgenommen um sich z.B. an Drittfirmen zu beteiligen. Im Geschäftsbericht findet sich dazu:
"Auf der Passivseite schlug sich der Anstieg der Bilanzsumme im
wesentlichen bei den Verbindlichkeiten, insbesondere den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nieder."
und
"Die mittelfristigen Bankverbindlichkeiten erhöhten sich brutto um TEUR 1.003,"
weiter:
"Zur Beseitigung der Überschuldung der Euroweb Internet AG, Zürich/Schweiz, hat unsere Gesellschaft eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 479 abgegeben.

Zur Beseitigung der Überschuldung der Internet Online Media AG, Zürich/Schweiz, hat die Internet Online Media GmbH eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 27 abgegeben, für die unsere Gesellschaft mittelbar haftet.

Unsere Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr an der salesworker.com GmbH, Köln, beteiligt, und 25,1% der Anteile übernommen. Zum 31. Dezember 2011 weist die salesworker.com GmbH ein Eigenkapital von TEUR 45 und für 2011 einen Jahresfehlbetrag von TEUR 135 aus."
Mögliche Kreditgeber der Euroweb Internet GmbH sollten Ihr Engagement insbesondere darauf prüfen, ob die diesen übermittelten Zahlen zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens der Wahrheit entsprechen und ob die Rückzahlung des Kredits so sicher ist, wie es die Herren Preuß und/oder  Fratzscher  vormachten.

Wenn dieses "Faktenblatt" voller unwahrer Zahlen und Lügen bei einem Kreditantrag liegt, sollte die Prüfung des Engagements "besonders intensiv" ausfallen:

Spätestens in dem Falle, dass ein Kredit nach der Vorlage dieser vorsätzlich falschen Zahlen nicht bedient wird, handelt es sich um Kreditbetrug.

07.08.2015

Kanzlei Höcker, Dr. Ruben Engel: Dämliche Lüge "unverholene Todesdrohung"

So "abfuckt verlogen" war nicht mal der Gravenreuth, dessen Bruder im Geiste, ein Dr. Ruben Engel von der Kanzlei des NochProfessor Ralf Höcker, sich wie folgt erbrach:

Soso. "Todesdrohung" durch ein Katzenbild. "Unverholen ausgesprochen" schreibt der Lügner (das ist nicht die erste erweisliche Lüge mit seiner Unterschrift), Doktor und Rechtsanwalt Rubens Engel.

Zum erweckenden Originalbild: "Todesdrohung nach Dr. jur. Ruben Engel", Kanzlei Höcker, Köln

Die zweite Lüge im gleichen Satz war: "in Richtung der Antragstellerin" - mal wieder war die Vorhaltung nämlich an die "frühere "Berger Law LLP" bzw. die jetzige "Kanzlei Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" (Philipp Berger, Andreas Buchholz und nun auch Adrijana Blazevska)" adressiert. Man muss nur lesen können und wollen um das zu wissen - oder halt zu erfahren, wie dämlich die von Doktor Ruben Engel von der Kanzlei Ralf Höcker in Köln zu Papier gebrachte Lüge ist

Ich musste so lachen. Und ich habe die Lacher über alle Instanzen auf meiner Seite.

Das verspreche ich dem Dr. Engel und seinen Kollegen persönlich.

02.08.2015

Zeugen gesucht gefunden - in Erwartung weiterer Lügen der Euroweb

Update

Ich danke meinen Lesern. Ich habe die benötigten Versicherungen an Eides statt in einer Zahl, die mehr als genügt.

Ich ersuche meine Leser folgende Webseite abzurufen:

https://www.euroweb.de/sites/default/files/pdf/faktenblatt_1.pdf


und dann auszudrucken. Weiter bitte ich darum, bei Google nach "Euroweb" und "Faktenblatt" zu suchen und das Ergebnis auszudrucken.

Dazu folgenden Text:
Versicherung an Eides statt zur Vorlage in den Verfahren 34 O 32/12, 16 O 104/15 des LG Düsseldorf

Ich, [Vorname] [Name], [Adresse], versichere nach dem Lesen von § 156 StGB und § 158 StGB also in voller Kenntnis der Strafbarkeit einer vorsätzlichen oder auch nur fahrlässigen falschen Versicherung an Eides statt, wie folgt an Eides statt:

1.)
Am [Datum] um [Uhrzeit] habe ich das beiliegende und mit meiner Unterschrift versehene Dokument "Faktenblatt" von der Adresse

https://www.euroweb.de/sites/default/files/pdf/faktenblatt_1.pdf

heruntergeladen und ausgedruckt.

2.)
Am [Datum] um [Uhrzeit] habe ich bei Google nach "Euroweb" und "Faktenblatt" gesucht.

Vom Ergebnis habe ich das im Ausdruck beiliegende und mit meiner Unterschrift versehene Bildschirmfoto gemacht und ausgedruckt.

[Ort, Datum]

[Unterschrift]
[Vorname] [Name]

Die drei Blätter bitte original unterzeichnet an mich senden:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Der Hintergrund ist, dass ich erwarte, dass die Euroweb vor Gericht lügen wird, dass es dieses Dokument dort nicht gab. Hintergrund dafür ist wieder, dass die Euroweb in der Vergangenheit erweislich  in zahlreichen Fällen die Gerichte belogen hat oder durch die Anwälte belügen ließ, wobei ich in einer Vielzahl von Fällen davon ausgehe, dass die Anwälte bewusst gelogen haben.

Das Bildschirmfoto sollte diese Fundstellen enthalten, muss aber selbst gemacht worden sein:

Anwaltsservice: Euroweb? Nur bedingt Leistungsbereit!

Am 28.7.2015, also vor fast einer Arbeitswoche habe ich über schwerste Mängel in der Sicherheitsarchitektur einer von der Euroweb eingerichteten und betriebenen Webseite berichtet, der ausgerechnet auch noch eine eher scheinselbständige Vertriebsagentur der Euroweb betraf. Die "Ruhrgebietshelden".

Die Reparatur des Unsinns hätte ein halbwegs fähiger Programmierer (etwa auf dem Niveau eines gut ausgebildeten Schlossers) in einer Stunde locker hinbekommen. Die Euroweb war dazu aber nur sehr bedingt bereit.


Der Fehler wurde "behoben" in dem es jetzt kein Kunden-Login mehr gibt. Das ist es, was die Euroweb zu leisten bereit war. Das "Hier gibt's ein Kunden-Login" war offenbar nur eine verzichtbare Werbeveranstaltung, ein Fake, ein Werbeplazebo oder wie man sonst diese Nullnummer nennen mag. Was sollte denn der einzige Kunde (die Euroweb und meinetwegen deren Töchter), der ohnehin auch vollen Zugriff auf den Server im fernen Bulgarien hat, mit einem Login bei den Ruhrgebietshelden?

Umgekehrt wird eher "ein Schuh draus". Die Mitarbeiter der "Ruhrgebietshelden" und der Ruhrgebietsheld Patrick L. greifen auf phoning.euroweb.net zu. Warum sollte das denn in Bochum anders laufen als Hannover?

Und das da immer noch steht
"Der Erfolg unserer Arbeit ist transparent, messbar und dank online abrufbarer Statistiken und Reportings für unsere Kunden jederzeit einsehbar."

ist offenbar nicht anderes als die bei "Eurowebs" übliche Werbelüge.

Anwaltsservice:

Die gut zu sehende Anzeige von Werbung für die Euroweb auf den Fehlerseiten der Kunden steht nicht im Vertrag. Ist also vertragswidrig.

01.08.2015

Drum prüfe wer sich sich ewig bindet - Beschluss des LG Düsseldorf 16 O 104/15 steht vor der Aufhebung

Nun, vor ein paar Tagen habe ich noch ein Anerkenntnis geleistet, nach dem von der Euroweb ohne vorherige Abmahnung eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt wurde.

Die Kosten muss die Lügner-Bude wegen dieses Missgriffs selbst zahlen. (§ 93 ZPO)

Im Anerkenntnis habe ich auf das Recht, die Verfügung wegen veränderter Umstände aufheben zu lassen, ausdrücklich nicht verzichtet. Darüber haben die Anwälte Dr. Christian Conrad, Dr. Ruben Engel,  von der Kanzlei Ralf Höcker "geweint" und dann dem Gericht grob unwahren Unsinn darüber geschrieben, was der BGH davon halte. Der erlaubt das nämlich. Sogar ausdrücklich.
Szenebild aus "fastix - der Alptraum verlogenen Packs"
(alle Rechte: Jörg Reinholz)

Die haben sich zu Recht gefürchtet,

denn dummerweise wirbt die Euroweb Internet GmbH auf deren Webseiten mit Umsatzzahlen für sich selbst, welche diejenigen, die der Daniel Fratzscher an Eides statt versicherte, um mehr als das zweifache überschreiten.

Beweis der Euroweb - Lügen: Diese Zahlen werden von der Euroweb veröffentlicht. Zugleich ergibt sich hieraus ein Verstoß gegen gerichtliche Verfügungen.
Beweis der Euroweb - Lügen: Diese Zahlen versicherte Daniel Fratzscher an Eides statt.

Der Schlosser Jörg Reinholz verkündet in deutlichem Deutsch: "Entweder lügt die Euroweb selbst öffentlich über deren Umsätze oder der Euroweb-Haupteigentümer Daniel Fratzscher hat gleich nochmal vorsätzlich falsch an Eides statt versichert."

Tja. Wenn das Feststellen dieses Umstandes nicht ein neuer Umstand ist, der zur Aufhebung der Verfügung führt, dann gibt es solche nicht. Aber selbst dann bleibt unter vergleichbaren Umständen stets der Fakt des groben, sittenwidrigen Rechtsmissbrauches, dessen sich jedenfalls in dieser Deutlichkeit ganz allgemein und höchst zurückhaltend ausgedrückt, "nur ausgemachte Arschlöcher" bedienen.

Gut, dass ich mich nicht ewig und voraussetzungslos gebunden habe.

Über Effektivität

Die Euroweb wird von einer Kanzlei Höcker aus Köln vertreten, die behauptet, effektiv zu arbeiten. Denen zeig ich mal was:

Dieser Umschlag enthält 3 Ausfertigungen. Antrag: 3 Seiten, Anlagen: 7 Seiten. Macht 30 Blatt. Die gibt es derzeit günstig (2,99 €/500 Blatt)  im "Supermarkt" meines drittgeringsten Misstrauens.

Der Anwalt wahrt die Interessen seiner Lügner - nur: Wie soll das gehen?

Für die Euroweb wird das hingegen sehr teuer. Zumal ich vielleicht (hängt von der Reaktion der Euroweb ab) noch am Montag abend 3 Schriftstücke mit überwiegend ähnlichem Inhalt versende. Da steht dann aber jeweils was von "Ordnungsmittelantrag" bzw. "Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung" drin - die alle auf einem lächerlichen Blatt im A4-Format und einem ganzen Haufen typischer Euroweb-Lügen drin basieren. Man hätte denen als Anwalt ganz tief in die Augen sehen und die Frage, ob diese sich wirklich so sicher sind, dass diese gegen mich vor Gericht ziehen wollen und ob wirklich nicht etwa nicht mit den im Antrag behaupteten in Übereinstimmung zu bringende Zahlen irgendwo auf den eigenen Webseiten veröffentlicht wurden, stellen sollen.

Dr. Christian Conrad, Dr. Ruben Engel: Bei Lügnern - "Euroweb" gilt inzwischen vielen, jedenfalls den informierten, als ein Synonym für "Lügner" - muss man das tun um die Interessen der Mandanten zu schützen. Denn die verlieren doch sonst das Verfahren und der Gegner kann sich vor Freude einen bloggern.