05.03.2015

Kanzlei Schulenberg & Schenk: Jahrelang Abmahnen macht wohl doch ein wenig dumm?

Bildschirmfoto: Webseite der Kanzlei Schenk und Schulenberg:
Das könnte, auf den ersten Blick, die Euroweb gemacht haben! Liegt wohl am Wordpress-Template ...

Die Hamburger Kanzlei Schenk & Schulenberg hat in der Vergangenheit einen gewissen Ruf als "Abmahnkanzlei" für Rechteinhaber auch aus der Pornobranche erworben - was dieser schon anno 2013 nicht gefiel und zu mindestens einer Abmahnung führte.

Jetzt haben sich die Herren Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk sich aber ein "Ding" geleistet. Die haben Rechtsanwälte abgemahnt, die in den letzten Jahren nicht nur Abmahnungen geschrieben haben. Und sich dabei selbst vertreten. Das war wohl schon mal falsch, denn ich, als "ostzonaler" Schlosser, hätte die Interessen der Herren Schenk und Schulenberg viel besser vertreten und ich hätte diese (falls die auf mich gehört hätten) vor dem Schaden bewahrt. Ein ordentlich agierender Anwalt hätte das im Übrigen auch getan...

Ich hätte den Herren nämlich dringend von dem Vorhaben abgeraten.

Wie gesagt, die Herren Schenk & Schulenberg  haben sich also hingesetzt und, ich nenne es nicht "dumm", sondern "unüberlegt", eine Kanzlei angemahnt, welche über die Abmahnung schreibt:
"Die Kanzlei Schulenberg und Schenk, die sich selbst vertritt, führt in dieser Abmahnung aus, eine Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des Gewerblichen Rechtsschutzes zu sein. Auf diesen Rechtsgebieten würde die Kanzlei Schulenberg und Schenk bundes- und europaweit mittelständische aber auch größere Unternehmen betreuen. Sie würde dabei zu den deutschlandweit bekanntesten Kanzleien im Bereich des Vertriebskanals des Network Marketings gehören."

Wow! "Bundes- und europaweit auf dem Gebiet des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen betreuen" - das klingt ja geradezu nach einer wahnsinnigen Größe (nur ganz böse Zungen machen daraus "Größenwahnsinn"!) und nicht nach den genau acht (===8) Anwälten, die auf der Liste der Kanzlei stehen:



Nun ja, wie auch immer: Ganz abgesehen davon, dass es Richter wie die Herren Prietz und Kölsch gibt, bei denen man sich nicht immer darauf verlassen kann, dass diese das nötige Maß an Verstand investieren bevor diese Urteile sprechen, wird das so enden, dass, falls die Herren Rechtsanwälte von der Kanzlei Schenk und Schulenberg wirklich klagen (die abgemahnte Kanzlei wird die Unterlassungserklärung nicht abgeben) dann spätestens der BGH den Herren die "Leviten" lesen wird.

Die abgemahnte Kanzlei schreibt weiter:
"Nun stellt Schulenberg und Schenk die Abmahntätigkeit ein, klagt jedoch noch munter den Schadensersatz und die Abmahnkosten aus alten Filesharing-Abmahnungen ein und verlangt zeitgleich, dass die komplette Vergangenheit von jetzt auf nachher aus Suchmaschinen verschwindet? Das Recht auf Vergessenwerden mal anders interpretiert.

Für diese Selbstbeauftragung werden uns dann noch die Kosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000 EUR, mithin 1.044,40 EUR „in Rechnung“ gestellt."
Wow²: Dafür gibt es die Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-Medaille, die ich insbesondere deshalb vergeben darf, "weil alle in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen haben": (und also niemand klagen kann)


"Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden." (§ 12 Absatz 1 Satz 2 UWG!)
Blöd nur dass da steht: "Soweit die Abmahnung berechtigt ist" - Und das ist sie eben garantiert nicht so lange die Kanzlei noch für mindestens einen Porno-Verlag tätig ist. Und auch danach gäbe es eine Schamfrist. Falls überhaupt, denn:

Das Abmahnen gehört doch zum Geschäft eines jeden Rechtsanwaltes, der "europaweit auf dem Gebiet gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen vertritt.

Wenn die Herren Schulenberg und Schenk also das hier
für verbietbar halten, dann werden die Herren Schulenberg und Schenk wohl "bitter Lehrgeld" zahlen.

Und wenn sich das bis jetzt noch nicht bis zu den (und das ist wichtig!) ausgerechnet "europaweit auf dem Gebiet gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen tätigen" Abmahnanwälten Schenk und Schulenberg herumgesprochen hat, dann liegt das wohl daran, dass deren Aufgabengebiet - ich meine die "Pornoabmahnungen und den ganzen Scheiß" - bisher wohl doch recht einseitig auf etwas wie den Massendruck von Abmahnungen, und Zahlscheinen begrenzt war.

Nun ja: Ich habe ein paar Runden auf dem Boden gelacht und bin wieder an den Tasten - und, wenn auch mit Mühe, in der Lage halbwegs ernsthaft zu sein und eine Meinung zu formulieren:

Gute Güte! Bis das mit dem Anspruch der Herren Schenk und Schulenberg, "bundes- und europaweit auf dem Gebiet des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen zu betreuen" wirklich funktioniert (und, wenn überhaupt, nicht nur "stattfindet"), vergeht wohl noch etwas Zeit, welche für die Fortbildung benötigt wird.

Inzwischen gebe ich den Herren Rechtsanwälten Schenk und Schulenberg ohne Angst vor einer Abmahnung (weil es ja kein Rechtsrat ist) den guten Rat, sich nicht so naseweis mit Anwälten und auch nicht mit Schlossern anzulegen, sondern einfach mal "die Klappe" und die Finger still zu halten und vor allem kein Porto zu verschwenden.

Weil, mit solchem Handeln kommt man einfach nicht aus der negativen Presse.

Wie ich schon sagte: Die Kanzlei "Weiß und Partner" will (ganz ohne mich zu fragen) weder zahlen noch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und schreibt,
"Liebe Kollegen von der Kanzlei Schulenberg und Schenk, ich denke wir können bereits an dieser Stelle sagen, dass wir KEINE Unterlassungserklärung abgeben werden!"
Wusste ich es doch!

Es ist nämlich tatsächlich längst nicht so, dass jeder Anwalt den Rat eines Schlossers braucht. Manche wenige (und dazu zähle ich die Abmahnanwälte Schenk und Schulenberg) aber wohl doch. Zumindest in manchen Situationen.

(Meine Herren Schulenberg und Schenk! Legen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse nicht im Äußerungsrecht mit mir an. Das würden Sie - weil ich nur ein kleiner ostzonaler Schlosser bin - ganz bitter verlieren.)

Nochmal die übel zugerichtete Webseite. Ich habe, der typischen Fehler wegen, mehrfach(!) nachgeschaut, weil ich es nicht glauben konnte: Die Euroweb war das wirklich nicht! (Und ich habe auch nichts "gefummelt"!)

Bildschirmfotos: Der Aufbau und die Ähnlichkeit der Fehler ist wirklich frappierend.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Fastix, bitte. Du willst diese abgewrackten Ultra-Noobs ernsthaft mit Günter, Freitod v. Gravenreuth vergleichen? Die sind doch in einer ganz tief unten befindlichen Liga, jenseits aller Bauernschläue, Vernunft, Raffinesse usw.

In Dummheit absolut ohne Konkurrenz.

Ein solcher Vergleich zieht sich also nicht bzw. ist genauso, wie der Vergleich zwischen einem abgebrannten Trabi mit einem fabrikneuen, schadensfreien BMW.

Bitte berichtigen! ;-)

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