01.04.2014

Kein Aprilscherz - Anwalt klagte mit merkwürdigem Vorbringen gegen Ex-Kanzlei

Heute ist zwar der erste April, aber diese Sache ist wahr. Unzeitig "in den April geschickt" kamen sich wohl die Richter in einer Berufungssache des Landesarbeitsgerichts in Mainz und schon ein Jahr zuvor die des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vor.

Ein Anwalt klagte auf die Zahlung von Überstunden.
  • Für die letzten zehn Jahre. (Wie war das doch gleich mit der Verjährung von Forderungen? Gehört das nicht zu den geringsten Grundlagen?)
  • Ohne wenigstens Aufzeichnungen über die behaupteten Arbeitszeiten, den Grund der Überstunden und die ausgeführten Tätigkeiten vorlegen zu können. (Hat er mal Urteile aus solchen Prozessen nachgelesen? Das wird immer verlangt.)
  • Ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen zu können, weil er keinen solchen hatte. (Echte Juristen und sogar die Mehrheit der "Rechtslaien" wissen: Ohne schriftlichen Vertrag zu arbeiten macht stets Probleme.)
Wer jetzt die Frage stellt, welcher Qualität denn die Ausbildung der Juristen in dem teutomanischen "Rechtsstaat" Bundesrepublik sei, bekommt eine Antwort: Es war eine Arbeitszeit von 32 Wochenstunden vereinbart. Dieses, weil dieser naseweise "Rechtsanwalt" mit prekärem juristischem Grundwissen auch an der Universität tätig war. Dort hat er auch noch Nachwuchs ausgebildet...

Vermutlich wird er uns als Massenabmahner oder als etwas wie ein "Euroweb-Jurist" wieder begegnen. Es ist schließlich noch kein Fall bekannt geworden, in welchem einem Anwalt wegen Dummheit die Zulassung entzogen wurde. Theoretisch wäre es möglich: Das Stichwort ist "Geistiger Verfall".

Doch nicht nur der Anwalt bekommt sein Fett weg. An die Kanzlei würde ich gerne folgende Fragen stellen:
  • Das hätte doch in zehn Jahren auffallen müssen! Wieso ist die höchst geringe geistige Leistungsfähigkeit dieses Anwalts nicht schon früher aufgefallen?
  • Wieso stellt eine Anwaltskanzlei einen Anwalt an und macht nicht mal einen schriftlichen Vertrag? Auf so was lassen sich doch nur Dumme ein?
Der Vorgang ist insgesamt ziemlich handfester Grund um die inzwischen streng riechende deutsche Extrawurst namens "Anwaltszwang" endlich wegzuwerfen. Wie sollen denn solche Anwälte den Prozessstoff sortieren und die Interessen der Mandanten wahren?

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