26.04.2014

Euroweb, Unterschrift auf Systemvertrag durch reingelegten Lebensgefährte der Geschäftsinhaberin, der nicht beauftragt oder Geschäftsführer war: Rechtsfolgen

Auf  http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=261276 findet sich folgende Frage:

"Hallo.
Die Firma Euroweb rief bei der Firma meiner Lebensgefährtin an (ich ging ans Telefon) um Referenzkunden zu werben, die angeblich eine kostenlose Internetseite bekämen, welche wiederum einen kleinen Link zum Ersteller (Euroweb) als Werbung bekommen sollen. Dies ist im Internet hinlänglich als Referenzkunden-Masche bekannt.
Zwei junge Außendienstmitarbeiterinnen kamen vorbei und meine Lebensgefährtin war ausser Haus. In dem Gespräch mit mir alleine stellte sich heraus dass nun doch eine einmalige Einrichtungsgebühr von 199,- fällig wird. Vertragslaufzeit für die Betreuung der Firmenwebseite wäre 48 Monate. Das wäre für eine gute Seite mit SEO-Optimierung auch noch vertretbar. Nach der Unterschrift auf den Vertrag stand bei der Aushändigung auf einmal handschriftlich notiert: monatlicher Preis 400,- Euro, mündliche Verabredungen sind ungültig. Durch die sympathischen Gespräche mit den jungen Damen war man eingelullt und abgelenkt.
Ich war alleine, die beiden zu zweit, sind somit als Zeugen in der Überzahl. Was sollte ich jetzt noch tun?

Der Vertrag wurde von mir mit "i.A." und meinen Nachnamen unterzeichnet.
Bei Vertragsnehmer steht aber meine Lebensgefährtin und ihre Firma - nicht ich.
Es gibt keine Vollmacht die mich als Vertretungs- oder Zeichnungsberechtigten ausweist.
Ich bin auch nicht angestellt bei meiner Lebensgefährtin.
Der Vertrag wurde ohne Wissen der Lebensgefährtin unterschrieben.

So gesehen hätte ich den Vertrag nie unterschreiben dürfen.

Noch am gleichen Tag teilte ich per eMail und per Einschreiben mit, dass der Vertrag aus meiner Sicht ungültig sei und ich mich über die nie verabredeten 400,- Euro Monatsgebühr betrogen fühle, weil es mehrfach auf Nachfrage hieß, dies Ganze sei - bis auf 199,- Euro - kostenlos.

20 Tage später kam ein Schreiben von Euroweb, in dem Sie sich mit einer Vertragsaufhebung einverstanden erklären, wenn einmalig pauschal 700,- Euro geleistet werden.
Weiterhin geht Euroweb aber davon aus, dass trotz "i.A." einer nicht bevollmächtigten und auch nicht angestellten Person der Firma, der Vertrag weiterhin Gültigkeit hätte.

Was ist nun richtig? Ist der Vertrag gültig?
Soll ich mich auf die 700,- Euro Abstandszahlung einlassen oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen?"

Das kann man auch wie folgt beantworten:


Nein. Ein Vertrag mit der Firma Ihrer Lebensgefährtin ist der Schilderung nach definitiv nicht zustande gekommen.

Wichtig ist folgendes: Allerdings sollte sich Ihre Lebensgefährtin unter keinen Umständen dazu drängen lassen, irgendwelche Zahlungen zu leisten, denn das würde dazu führen, dass die Gerichte darin eine "nachträgliche Genehmigung" und also einen Vertragsschluss sehen.

Andererseits könnte die Euroweb gegen Sie selbst Schadensersatzansprüche erheben. Das beträfe nach § 179 Absatz 1 BGB wohl eher den entgangenen Gewinn (als die Erfüllung, bei der auch die Euroweb leisten müsste) - oder aber die (notwendigen) Kosten für den Termin mit dem Außendienst. Hierbei ist darauf abzustellen, dass nur ein Außendienst notwendig war. Die Begründung für den zweiten Mitläufer lautet ja stets, diese sei in Ausbildung. Damit entstehen Ihnen für diesen keine Kosten. In jedem Falle ist die Euroweb dann für die Höhe des entgangenen Gewinns beweispflichtig - was sehr schwierig und im Hinblick auf deren vielfach aufgefallenen, objektiv und vorsätzlich unwahren Vortrag in anderen Verfahren höchst "interessant" werden könnte.

Haben Sie allerdings im Gespräch klar gemacht, dass Sie zwar unterzeichnen, aber nicht der Firmeninhaber oder sonst beauftragt sind, dann hätte der Euroweb klar sein müssen, dass der Vertrag einer nachträglichen Genehmigung der Inhaberin bedarf. Dann sind Sie gemäß § 179 Absatz 3 BGB aus allem raus. Hier wäre ein Punkt, nämlich der, dass die Außendienste den Geschäftsabschluss stets binnen einer kurzen Zeit, definitiv immer am selben Tag haben wollen und erklären, dass es nur bei sofortiger Unterschrift die vorgemachten hohen aber vorsätzlich unwahr behaupteten Preisvorteile gäbe, sehr beachtlich.

Das kann auch dann interessant werden, wenn Sie sich darauf berufen von der Euroweb hinsichtlich der höchst angeblichen Preisvorteile und der dafür einzuhaltenden Bedingungen arglistig getäuscht worden zu sein. Das "nur hier und heute" ist nämlich eine Täuschung, es gibt viele, welche wiederholt unter diesem also objektiv unwahren Vormachen angesprochen wurden. Ich selbst habe eine Versicherung an Eides statt des Christoph Preuß, der darin erklärt, dass es der Euroweb auf die Erfüllung mindestens der im Verkaufsgespräch benannten Bedingungen ("Erfahrungsbericht") dann gar nicht ankommt. Das spricht für die arglistige Täuschung hinsichtlich des angeblichen Preisnachlasses.

Auch die Tatsache, dass die Euroweb stets "lehrbuchmäßig" - und vorsätzlich unwahr - vormacht, man suche - "um als Unternehmen bekannt zu werden" - ein oder zwei Firmen aus der jeweiligen Branche der Angesprochenen spricht für die arglistige Täuschung. Suchen Sie einfach mal bei Google nach "Euroweb", Ihrem Ort, Ihrer Branche. Für Friseur in Düsseldorf finden sich etliche Friseure, die mit dieser Lüge als "Referenzkunden" geködert wurden. Außerdem gibt die Euroweb an, diese sei Marktführer - wozu sollte ein solcher es nötig haben unter den behaupteten Preisnachlässen bekannter zu werden? Diese offensichtlichen Lügen sind geeignet um der Euroweb im Verfahren gegen Sie "das Genick zu brechen" - denn diese machen das Unternehmen und dessen Zeugen unglaubwürdig.

Im Übrigen ist die Euroweb dafür beweispflichtig, dass Sie die Geschäftsführungsbefugnis behauptet oder vorgemacht haben. Denen muss ja klar gewesen sein, dass Sie nicht die Inhaberin sind. Wenn Sie also auf Drängen der Außendienste mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben haben, so können Sie vortragen, dass diese das dennoch sehr wohl wussten, aber unbedingt den Auftrag von Ihnen unterschrieben haben wollten - obwohl Sie darauf hinwiesen dass der Auftrag der nachträglichen Genehmigung bedarf.

Ob Sie sich nun auf einen Vergleich in der Höhe von 700 € einlassen wollen muss Ihnen überlassen bleiben. Bei dem Betrag kann man die Buchung ebenso unter "Lehrgeld" vornehmen, weil man statt auf den Vertrag auf die "Titten" geschaut hat - oder aber das Verfahren wagen.

Übersicht über die "Geschäftsführung ohne Auftrag"

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