27.12.2013

Die Euroweb hat erweislich in dutzenden, wenn nicht hunderten Verfahren gelogen

"Trotz der gestiegenen Umsätze konnte das kurzfristige Vermögen um TEUR 162 verringert werden, wobei insbesondere die angearbeiteten Aufträge durch eine schnellere Durchlaufzeit deutlich um TEUR 280 reduziert werden konnten."
(Quelle: Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2011, hinterlegt bei Amtsgericht Düsseldorf, HRB 42518, Seite 2, unter II. - dort 2. Absatz)

Zugleich hat die Euroweb Internet GmbH, vertreten von der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") in aberdutzenden, wenn nicht hunderten Verfahren vor mehreren Gerichten vorsätzlich und systematisch unwahr (=Lüge) vorgemacht, diese hätte bei der Erstellung der Webauftritte nichts erspart, weil die "Webdesigner" nicht anderweitig hätten beschäftigt werden können.

Nur stellvertretend für eine enorme Anzahl dieser Lügen nenne ich hier die Verfahren
  • Oberlandesgericht (OLG) Dresden, 10 U 164/13 (Vorinstanz Landgericht Chemnitz, 1 O 375/12)
  • Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, I-5 U 135/12
in denen durch nahezu identischen Vortrag auf die gleiche Weise gelogen wurde. Als "Zeuge" wurden diversen Veröffentlichungen zu Folge häufig Daniel Fratzscher angeboten, der an der Euroweb beteiligt ist. Dem wäre im Falle, dass er wie oben beschrieben ausgesagt hat, zumindest der Vorwurf der uneidlichen Falschaussage, eventuell der vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt zu machen - allerdings profitiert er auch wirtschaftlich und wäre auch deshalb ebenfalls wegen Betruges zu verfolgen.

Über das letzte Verfahren berichtet der Euroweb-Anwalt Andreas Buchholz selbst öffentlich:
"... Euroweb ... konnte nachweisen, dass im Vertragszeitraum 2009-2012 keine weiteren ersparten Aufwendungen, als die bereits berücksichtigten vorlagen. Außerdem gelang der Nachweis, dass Euroweb auch nicht vollausgelastet war, sodass kein Raum für die Annahme von Ersparnissen durch anderweitigen Erwerb bestand. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nur dann anderweitiger Erwerb angenommen werden kann, wenn neue Aufträge/ Verträge gerade infolge der Kündigung des streitgegenständlichen Vertrages angenommen werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Unternehmen nicht vollausgelastet ist, also noch über Kapazitäten verfügt."
(Quelle: Im Auftrag der Euroweb von Andreas Buchholz auf www.internet-system-vertrag.info/euroweb-setzt-erneut-verguetungsanspruch-nach-%C2%A7-649-erfolgreich-vor-dem-olg-duesseldorf-durch-urteil-vom-05-12-2013/ veröffenlichte Prozesslüge, die mit dem Geschäftsbericht nicht in Übereinstimmung zu bringen ist).

Wenn nämlich der Bestand an "angearbeiteten" Aufträgen im Jahr  2011 allein um 280.000 Euro gesenkt werden konnte, so ergibt sich aus den Zahlen der Euroweb, die ebenfalls den Gerichten gegenüber gemacht wurden - nämlich hinsichtlich der Kosten für das Erstellen einer Webseite durch die Webdesigner - dass mindestens ein durchschnittlicher Auftragsbestand von mehr als 1000 Websites existiert haben muss. Davon wieder muss die Geschäftsführung der Euroweb und auch Daniel Fratzscher gewusst haben. Das entspricht bei 200 "Webdesignern" einem Mindestauftragsvorlauf von 5 Websites je "Designer". Der Geschäftsführung der Euroweb, insbesondere Christoph Preuß und Daniel Fratzscher war also jederzeit klar, dass die Kapazitäten der Webdesigner bei Kündigung des "Systemvertrages" tatsächlich anderweitig verwendet wurden, dass das Unternehmen gerade keine freien Kapazitäten hatte, dass die Euroweb zu 100% ausgelastet war, ein erheblicher Auftragsvorlauf bestand.

Als weiteres Indiz kann gelten, dass die Erstellung der Webseiten der mit der Euroweb eng verbundenen "Superrefenzkunden", der "Kanzlei Buchholz und Kollegen" (vormals "Berger Law LLP", also der Euroweb-Anwälte Andreas Buchholz und Philipp Berger) mehrere Monate gedauert hat. Für andere Kunden der Euroweb lassen sich nämlich ähnlich lange Zeiträume zwischen Vertragsabschluss und Erstellung der Webseite nachweisen.

Beweismittel sind meine in der fälligen Strafanzeige genannten Blogbeiträge und diese beiden Dokumente:

Denn die Kanzlei hat mit Sicherheit am oder vor dem 1.2.2012 der Euroweb den Auftrag gegeben, die Webseite an die neuen Umstände anzupassen. Das Gesetz sieht dies auch so vor, denn es handelt sich einen UWG- und Persönlicheitsrechtsverstoß - und gerade auf diesem Gebieten wollte die Kanzlei als "spezialisiert" gelten, da kann man sich einen groben Verstoß nicht leisten. Die minimale Änderung dauerte Monate - die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz wussten also definitiv von der "Vollauslastung" der sogenannten "Webdesigner" (in der Mehrzahl wohl Praktikanten und Lehrlinge) und nahmen also in Betrugsabsicht am Belügen der Gerichte bewusst und vorsätzlich teil. (Punkt!)

Aber durch den Geschäftsbericht der Euroweb Internet GmbH selbst steht nunmehr fest, es handelte sich um eine dreiste, vorsätzliche Lüge die den Gerichten gegenüber vorgebracht wurde um in jedem Einzelfall dem Recht zu wider einen Anspruch auf mehrere tausend Euro zu begründen. Es handelt sich also um eine bewusste Täuschung, welche den Charakter der Dritttäuschung hat und eigentlich zu einer Strafverfolgung wegen massenhaften, gewerblich und bandenmäßig betriebenen (Prozess-)Betrugs führen sollte.

Aus anderen Sachen wissen wir aber, dass die Staatsanwaltschaften - konkret die Staatsanwaltschaft Düsseldorf - bei dieser und verwandten Formen des Betruges erst dann einschreiten, wenn eine "Schallgrenze" von mehreren tausend Strafanzeigen überschritten und das Ansehen der Justiz wegen des Nichtstuns geschädigt wird. Eine solche Schädigung kann natürlich nur stattfinden, soweit das Ansehen der StA Düsseldorf wegen der Verweigerung angemessener Ermittlungen gegen Betrüger genau dieses Schlages nicht schon "vollständig im Arsch" ist.

Das bisherige, selbst einen Straftatbestand, nämlich den der Strafvereitlung, erfüllende Nichtstun der Staatsanwaltschaft ändert aber nichts - gar nichts - daran, dass hier eine Serie insgesamt schwerer Straftaten vorliegt.

Auffallend ist ferner, dass die Euroweb Internet GmbH auch durch die Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz just mit dem Ergebnis des Belügens der Gerichte - zweifellos teils als versuchter, in einigen Fällen als vollendeter Prozessbetrug zu einzustufen - massiv in die Öffentlichkeit drängt. Und dabei wieder kann mir keiner erzählen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht darüber Bescheid wussten, dass diese Lügen vortragen. Mithin kann mir also keiner erzählen, dass die beiden Anwälte an den Straftaten nicht beteiligt waren oder es im Falle gegenwärtiger Verfahren nicht auch noch sind. Zu meiner Ansicht trägt das Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf bei, in dem auf Anzeige des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Düsselorf hin gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage ermittelt wird - soweit da nicht schon ein Strafbefehl oder Urteil erging.


Die Erstellung der Webseite der "Buchholz und Kollegen" dauerte rund 4 Monate, was sogar einem Auftragsvorlauf von rund 40 Websites (2 pro Woche) entspricht und mit dem obigen, nur aus der Verringerung des Vorlaufes errechneten Mindestvorlauf von 5 Websites übereinstimmt. Damit ist klar, dass auch Philipp Berger und Andreas Buchholz mindestens seit September 2013 sehr genau wissen, dass es einen Auftragsvorlauf, also einen hohen Bestand unfertiger Webseiten gibt. Die Herren "Rechtsanwälte" logen und lügen also vorsätzlich mit.

Sollte die Euroweb und oder einer der Anwälte über ein Vorgehen gegen diesen Bericht nachdenken: Das wäre sehr geeignet, dass ich in der Konsequenz ein Urteil erwirken kann nach welchem die nur höchst widerwillig tätig werdende Staatsanwaltschaft Düsseldorf mangels einer Ausrede keine Möglichkeit zum Nichtstun mehr hätte, die zivilrechtlichen Folgen dürften infolge der auch daraus resultierenden Möglichkeit der Einleitung von Restitutionen für Euroweb existenzvernichtend sein. Das Risiko ist aus meiner Sicht ein nettes, aus Sicht der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz ist es, hinsichtlich der Folgen, extrem. Ich kündige den vorgenannten für den Fall einer Beschwerde bei Google eine negative Feststellungsklage an.

Für den Fall eines Antrages auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne Anhörung des Gegners (damit erzielen Lügner genau dieses Schlages zumeist erst einmal einen Erfolg) empfehle ich dem dreist angerufenem Gericht die oben genannten Akten und den oben genannten Geschäftsbericht beizuziehen und auch auf der genannten Webseite zu lesen, sich beim LG Düsseldorf mal nach der Zahl der Verfahren zu erkunden und nach der Sachverhaltserforschung zu dem einzig richtigen Schluss zu kommen - nämlich zu dem, dass diese Vorhaltungen wahr und richtig sind und dass sich der Artikel mit aktuellem kriminellem Handeln befasst mit dem die Antragsteller im Erfolgsfall ja sogar selbst erheblich in die Öffentlichkeit drängen. Was übrigens geradezu als eine Krönung dreist-kriminellen Vorgehens anzusehen ist.

Ich warne den mir bereits negativ aufgefallenen, angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne, die ebenfalls mir negativ aufgefallene angestellte Anwältin Adrijana Blazevska und ganz sicher nicht grundlos Anne Sulmann sowie den bisher eher unauffälligen Angestellten Anwalt Benedikt Schönbrunn eindringlich davor, sich wissentlich oder infolge mangelhaften Nachdenkens in irgendeiner Form an kriminellen oder auch nur moralisch verwerflichen Handlungen zu beteiligen. Es wird ab sofort in meiner Berichterstattung keinerlei Schonung (wie ich sie anderen Kollegen gerade auch durch die Löschung von deren Namen in den Berichten angedeihen ließ) mehr geben - ich habe schon lange genug gewarnt!

Für Prozessgegner der Euroweb, welche nach einer solchen Lüge verloren haben und den obigen Geschäftsbericht noch nicht kannten besteht die Möglichkeit, das zivilrechtliche Urteil durch eine Restitutionsklage nach §§ 580 ff ZPO aufheben zu lassen.

Ich bin gerne bereit, Opfern der erweislich vorliegenden kriminellen Praxis bei der Formulierung eines PKH-Antrages (für den braucht man keinen Anwalt) und der Wahl eines geeigneten Anwaltes zu helfen. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilt aber nur ein zugelassener Anwalt.

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