05.09.2013

Philipp Berger, Berger Law LLP, möglicher Verstoß gegen Vertretungsverbot

Schreiben an die Anwaltskammer Düsseldorf:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der mir bekannten und hier nicht auszuführenden Umstände vermute ich, dass die Anwaltskammer Düsseldorf im Juli 2013 im Zusammenhang mit der fälligen Anklage im Verfahren 20 Js 1328/12 (Az. der Staatsanwaltschaft) gegen den Rechtsanwalt Philipp Berger von der Berger Law LLP ein Vertretungsverbot für die Euroweb Internet GmbH erlassen hat.

Die Berger Law LLP firmiert seit dem 1.8.2013 in einem virtuellen Büro in Frankfurt am Main und teilt sich die Faxnummer mit einer Vielzahl von Firmen. Das habe ich der Kammer bereits als Berufsrechtsverstoß angezeigt.

Mit dem Datum vom 14.8.2013 ging dem LG Düsseldorf in der Sache 5 O 32/12 ein Schriftsatz des Philipp Berger zu, in dem dieser behauptet,

1.)
für eine "Kanzlei Buchholz und Kollegen", Düsseldorf, Werdener Str. 6 tätig zu sein,
2.)
das alle Anwälte und Partner der vormaligen Berger Law LLP nunmehr für die Kanzlei Buchholz und Kollegen tätig seien,

3.)
das er die Euroweb Internet GmbH nunmehr als Partner der Kanzlei Buchholz und Kollegen vertrete und ordnungsgemäß bevollmächtigt sei,

4.)
das auch das bisherige Gerichtspostfach der Berger Law LLP beim LG Düsseldorf von der Kanzlei Buchholz und Kollegen genutzt würde.

Auch eine im Briefkopf enthaltene Auflistung der Partner und angestellten Anwälte stimmt - bis auf den abgängigen Anwalt C. H. - mit den bisherigen Personal überein. Insbesondere sind Philipp Berger und Andreas Buchholz als Partner aufgeführt.

Neben der Adresse stimmen auch die angegebenen Telefon- und Faxnummern mit denen der bisherigen "Berger Law LLP" überein.

Demnach ist die "Kanzlei Buchholz und Kollegen" identisch mit der "Berger Law LLP".

Soweit die Anwaltskammer also wegen der Anklage oder aus anderem Grund ein Vertretungsverbot erlassen hat versucht der Anwalt Philipp Berger dieses auf eine auf mich als besonders "dummdreist" wirkende Art zu umgehen. Dann wären auch weitere berufsrechtliche Maßnahmen nötig, weil sich der Anwalt Berger nicht an das erlassene Verbot hält. Vorliegend wäre das eine empfindliche Geldstrafe, im Falle deren Nichtzahlung die Feststellung des Vermögensverfalls und dann die für diesen Fall vorgesehenen Konsequenzen hinsichtlich der Zulassung.

Soweit die Kammer eine Kopie des Schriftsatzes benötigt bitte ich um Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76

Update:

Aktuell ist eine "Buchholz & Kollegen LLP" als Inhaber der von der "Kanzlei Buchholz & Kollegen" (ohne "LLP"!) als die eigene angegebene Domain "buchholz-law.de" eingetragen. Man kann darüber sagen, die "Berger Law LLP", "Kanzlei Buchholz & Kollegen" und nun "Buchholz & Kollegen LLP" "wackeln bei Name und Adresse".

1 Kommentar:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

ein Durcheinander ist das bei diesen Restanwälten. Chaos pur. Und solchen "Organen der Rechtspflege" soll man trauen? Da kann man nur jedem abraten.

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