26.09.2013

Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau (Köln) erstellt für die Euroweb Gefälligkeitsgutachten

Ergänzendes Vorwort:

Das Gutachten, um das es hier geht, ist inzwischen durch ein ordentlich gemachtes Gutachten widerlegt. Das ausgerechnet auf Initiative des Auftraggebers Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund - dem ich ein nicht nur widerwärtiges sondern geradezu dämliches und vor allem strafbares Vorgehen bescheinige und mich frage, was wohl die Ausbildung der Juristen taugen kann, wenn so einer sogar einen Doktortitel bekommt.


Inhalt:

Der Kölner Dipl. Psychiater Dr. med. Frieder Nau hat für die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher ein vorsätzlich falsches, also ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt. Der Auftrag wurde ihm hierzu - nach Angaben im "Gutachten" selbst von Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) erteilt. Auf Grund von Umständen, auf die ich hier nicht eingehe, vermute ich weiterhin eine Tatbeteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger.

Sollte wegen dieses Artikels ein Verfügungsverfahren gegen mich angestrengt werden, so fordere ich das Gericht auf, vor dem Erlass einer Verfügung das Gutachten vom OLG Düsseldorf Akte I-20 U 66/13 beizuziehen. Und zwar das Schreiben des Dr. Weber vom 13.9.2013 und die Anlagen "BB1" (das "Gutachten") bis "BB4" (beigefügte Anlagen) und dieses "Gutachten" mal zu lesen und die Behauptungen darin mit der Realität aus den Anlagen zu vergleichen.

Durch diese Urkunden wird jeder behauptete Verfügungsgrund widerlegt.

Eine Strafanzeige gegen den Dr. Frieder Nau wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) habe ich gestellt und selbstverständlich habe ich die Berufskammern informiert. Ich habe eben so selbstverständlich auch Strafanzeige wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen Christoph Preuß von der Euroweb als mutmaßlichen Auftraggeber gestellt - der hat ja dafür bezahlt. Ferner gegen den Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Weber und Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Buchholz & Kollegen, Düsseldorf, Berger Law LLP Düsseldorf/Frankfurt). Möge die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Strafkammer herausfinden wer von den Herren wie beteiligt war. Weiter habe ich die Anwaltskammern in Düsseldorf, Hamm und Frankfurt am Main in Kenntnis gesetzt. [Update: Auch die Präsidenten des AG, LG und OLG Köln wegen eventueller weiterer Gutachten.]

Das erweislich vorsätzlich falsche Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau:

Es handelt sich eindeutig um ein so genanntes „Gefälligkeitsgutachten“. Das es vorsätzlich falsch ist kann ich anhand der nachstehenden Tatsachen aufzeigen, auf welche ich mich deshalb beschränke, weil sie eindeutig und leicht ersichtlich sind:

1. Lüge des Dr. Frieder Nau:

Auf Seite 1 des „Gutachtens“ schreibt der Beschuldigte Nau unter Punkt 6:
„Begrüßungstext und Angebote auf fastix.org, der Homepage von Jörg Reinholz:
Hier finden sich neben einem Foto eine einleitende Selbstdarstellung in Superlativen und einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten (WebDesign/WebDeveloping, Begutachtung, Beratung sowie philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren.“
Jeder kann sich mit einem „Klick“ davon überzeugen, dass Dr. Nau dieses unwahr - und zwar rotzfrech vorsätzlich unwahr behauptet.
Exkurs: Bedeutungen des Wortes "Superlativ"
  1. Linguistik: zweite, höchste Stufe der Steigerung der Adjektive und einiger Adverbien
  2. allgemein: etwas nicht Überbietbares
Beispiele für Superlative:
"der größte Reinfall, der verlogenste Anwalt, die kriminellsten Machenschaften, das denkbar falscheste Gutachten, das dreckigste Vorgehen, die idiotischsten Lackaffen, das niedrigste Motiv, die deutlichste Schädigungsabsicht, die vollkommensten Idioten, die dümmste Handlungsweise..."
Es ist leicht feststellbar, dass sich die behauptete „Selbstdarstellung in Superlativen“ auf der Webseite fastix.org  gerade nicht findet. Eben so fehlt es an den behaupteten „philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren“.

Meine Leser können auf archive.org auch gerne überprüfen, ob sich derlei dort jemals befand. Und werden darauf kommen - das gab es dort nie.

In einem weiteren Schritt behauptet der Kölner Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau dann genau über die Tatsachen, die er soeben erfand, es werde just daraus
"eine erhebliche Selbstüberschätzung erkennbar. Diese nimmt im Rahmen der Kränkbarkeit zu."
2. Lüge des Dr. Frieder Nau:

Weiter unten erfindet er schon wieder neue Sachverhalte, die er sodann auftragsgemäß auch noch negativ würdigt:
„Bei der Durchsicht der Homepage von www.fastix.org fällt eine sehr blumenreiche Sprache auf, in welcher sich der Verfasser selbst als Alleskönner darstellt, gegen den die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren dargestellt werden, er selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache.“
Ich biete meinen Lesern an, eine Stelle auf der damaligen Webseite „fastix.org“ zu finden, aus der hervorgeht, dass ich mich überhaupt über eine Mehrzahl anderer Anbieter äußere, "die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren" darstelle oder gar darstelle, dass ich "selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache". Derlei findet sich dort allenfalls in der insoweit kriminellen Phantasie des Psychiaters.

Das insofern "phantasievolle" Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau ist, weil seine Tatsachenbehauptungen objektiv und offensichtlich unwahr und die Schlüsse nicht begründbar sind, also "für die Tonne". Er selbst nannte es übrigens "erbetene Expertise".

Diese "Expertise" ist doch recht merkwürdig. Sie wäre zu vergleichen mit:
  1. Ich wurde gebeten, zu bestimmen ob der Stoffwechsel von Gras auf der Photosynthese basiert.
  2. Ich habe auf der Wiese nachgeschaut und fest gestellt: Gras ist rot.
  3. Aus der roten Farbe des Grases schließe ich, dass es nicht Chlorophyll, sondern Hämoglobin enthält.
  4. Daraus lässt sich einwandfrei schließen, dass der Stoffwechsel von Gras nicht auf Photosynthese beruht.
Jedem ist klar, dass man eine zu große Menge "Gras" geraucht und an "ausländischen Briefmarken" geleckt haben müsste um - das gilt vor allem für zwei Doktoren - nur fahrlässig nicht erkennen zu können, dass aus der objektiv falschen Grundannahme auch der falsche Schluss folgt. Das gilt auch für die von "Rechtsanwalt" Dr. Weber bestellte "Expertise" des Dr. Nau. Beide werden das mit dem Gras und den Briefmarken und außerdem wohl auch jeden Verdacht eines übermäßigen Alkoholgenusses weit und empört von sich weisen. Ergo schließe ich berechtigt auf Vorsatz.

Geldgier als Motiv?

Da ich den Kölner Dipl. Psychiater und  Dr. Frieder Nau nicht kenne, nie (bewusst) gesehen habe und auch sonst bisher mit dem Herrn nicht im Streit lag kann ich als wahrscheinlichstes Motiv nur das niedrigste, nämlich das Streben nach dem schnöden Mammon vermuten. Und ich bin entsetzt, dass gerade jetzt, wo der Fall der schwersten Freiheitsberaubung zum Nachteil des Gustl Mollath (in dem ebensolche Fern- und Gefälligkeitsgutachten von ebensolchen Psychologen und Psychiatern eine erhebliche Rolle spielten) noch in der Presse ist, sich schon wieder ein Arzt eideswidrig dazu hergibt, für den Gegenwert von 30 Silberlingen wissentlich, objektiv und offensiv falsch zu "begutachten".

Das Gutachten des Dr. Nau ist nicht nur falsch, sondern "dummfalsch"!

Das deswegen, weil der "Gutachter" und "Psychologische Psychotherapeut" Dr. Diplom-Psychiater Dr. Frieder Nau, von der
Medizinisch Psychologische Gemeinschaft
Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen
Überörtliche berufsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Neumarkt 8 - 10
50667 Köln

Tel.: 0221 - 27 27 700
Fax: 0221 - 27 27 701
E-Mail: mail@praxis-nau.de
nicht nur so vorsätzlich falsch "gutachtete", sondern weil er es auch noch auf eine so unüberlegte Weise tat, dass man ganz gewiss nicht Psychologe oder Psychiater sein muss um seinen schriftlich geäußerten Blödsinn zu widerlegen - sondern einfach nur bei seiner offensichtlich vorsätzlich falschen Tatsachendarstellung anfangen muss - um zu erkennen was genau der auch als Psychologe tätige Psychiater Dr. Frieder Nau da getan hat.


Folgen des Skandals:

Daneben, dass der Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau sich strafbar gemacht hat, steht aber fest, dass hierdurch auch alle anderen Gutachten dieses Herrn damit schwer beschädigt, nicht mehr "belastbar" sind. Sie sind ab sofort "zweifelhaft". Womöglich können und müssen jetzt etliche Gerichtsverfahren wieder aufgenommen werden - die in denen "Gutachten" dieses Herrn eine Rolle spielten.

Der Schaden für den Rechtsstaat - nicht nur der Geldschaden - dürfte immens sein. Ich hoffe nicht, dass sich herausstellt, dass Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau in der Vergangenheit daran teilnahm Personen "in den Knast oder in die Klapse zu lügen" oder auch nur ihrer Rechte zu berauben - muss das jetzt aber auch für möglich halten.

Auf Grund der vorliegenden Straftat ist es nicht nur nicht angebracht, sondern geradezu zwingend, dass dem Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau die Gutachtertätigkeit untersagt wird - das habe ich der "Ärztekammer Nordrhein", aber auch der "Psychotherapeutenkammer NRW", der BfA und so weiter bereits nahe gelegt, damit der allerwerteste Herr keinen weiteren Schaden anrichten kann.

In Kenntnis der Umstände würde ich meine Gesundheit, oder die meiner Verwandten auf keinen Fall der "Medizinisch Psychologische Gemeinschaft Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen" anvertrauen wollen. Ich weiß ja nun nicht, was die noch so für "Scheiße" bauen. Die Praxis Frieder Nau würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Bildschirmfoto: Selbstdarstellung des Gutachters und "Psychologischen Psychotherapeuten"  Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau mit "einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten" - bei mir findet er allerdings, das sei ein Merkmal einer Störung...  Sich selbst will der Herr wohl nicht begutachten?

In meinem Fall dürfte sich die in krimineller Absicht versuchte Schädigung zu einem Nutzen gewandelt haben - denn es ist ja kinderleicht, der Euroweb und deren Anwälten nachzuweisen, in welch verlogener Weise diese auch mit Gefälligkeitsgutachten vor Gericht agieren (und agierten!). Im Verfahren ist dieses "Gutachten" nun geeignet "Stimmung" für mich zu machen - nicht wie beabsichtigt für die Euroweb. Ich denke, der Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) hat mindestens eine weitere, sehr schwere Dummheit gemacht - denn auch er hat das "Gutachten" gelesen und ihm müsste - ab einem IQ von 50 (ICD-10/FF70) sollte das eigentlich klappen - demnach aufgefallen sein, dass es "geradezu schwachsinnig" ist.



Der Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau hatte die Chance, diesen Artikel abzuwenden. Er hat es jedoch vorgezogen zu schweigen. Auch der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund ("Freie-Vogel-Str. 393") hatte genug Zeit zum Überlegen. Mir, einem einfachen Schlosser, reichten weit weniger als 5 Minuten um die Chose mit der leicht erkennbaren Straftat zu erkennen. Die beiden Herren hatten jeweils mehr als 1440 davon. Macht zusammen 2880 Minuten oder das 576-fache.  

Das hätte denen - die Herren sind ja nach eigenem Bewerben sogar "Doktoren" - reichen müssen. Hat es aber nicht! Wie peinlich ist die Tat und dann dieses miese Nachtatverhalten denn für die Berufsstände der Rechtsanwälte und der Psychiater?

Übrigens, so beurteilen Patienten den Dr. med Frieder Nau:
"Herr Nau ist ziemlich arrogant und herablassend, fühlt sich leicht genervt oder angegriffen."

"Dr. Nau ist sehr herablassend und hat eine arrogante Art.
Von den 5 Minuten die ich ihn gesehen habe, hat er 4,5 Minuten gesprochen. "

"Wie Dr. Nau eine Diagnose bezüglich meines psychischen Zustandes stellen konnte, begreife ich bis heute nicht.
Vertrauensvolle psychologische Betreuung stelle ich mir anders vor. "

Weiterführend:
Updates:

41 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Danke für den Bericht. Gibt es ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft? Dr. Nau soll ein Gutachten wegen meiner Rente machen. Das will ich jetzt natürlich nicht, sondern mich dagegen wehren.

. hat gesagt…

Ich habe das Aktenzeichen noch nicht. Kann Ihnen aber die Strafanzeige als PDF schicken.

Schreiben Sie an die Mailadresse joerg.reinholz@googlemail.com

Oberst a. D. hat gesagt…

Hahaha, es ist immer wieder ein Volksfest, mitanzusehen, wie Sie sich neue Feinde machen.

Ich behaupte, dass Google diesen Beitrag binnen 3 Wochen offline nehmen wird!

. hat gesagt…

"Ich behaupte, dass Google diesen Beitrag binnen 3 Wochen offline nehmen wird!"

Das behauptest Du Trottel schon seit zwei oder drei Jahren.

Und falls eine Beschwerde eintrifft, dann wird binnen ein paar Tagen die BILD titeln: "Dieser Psychiater macht kranke Gutachten!"

Das Konterfei ist ja schon gesichert.

Anonym hat gesagt…

Nun das sehen viele anders, wer den Stein von Euronepp weiter wirft brauch sich nicht wundern wenn er danach in einen Zerstörten Glashaus sitzt^^
Und O. (nein, ich schreibe nennung nicht aus) sondern nur für Echte Ex Offiziere^^
solltest du dich doch nochmal dazu bekennen wer du wirklich bist und wir lesen das du dich selbst entlaibt^^ hast, wird dein Nachruf in Heise auch Grün sein

Anonym hat gesagt…

Lach, das hat schon nichts mehr mit Gras zu tun, die Leute der EW bekommt das ganze Koks anscheinend nicht mehr vielleicht rauchen die auch Crystal Meth oder beides zusammen. Wahnsinn was der Saftladen für ein Realitätsverlust hat.

Die Behauptungen des "Psychiater" über die Inhalte Ihrer Webseite sind völlig falsch. Ehr sind die Inhalte mit einem gewissen Humor geschrieben.

Ähnliche Inhalte findet man auf zig tausend anderen Webseiten von Designern/Programmierern.

Grüße eines Mediendesigners..

Anonym hat gesagt…

Würde vorschlagen, diesbezüglich eine Unterschriftensammlung zu starten? Jemand eine Idee für eine Vorlage?

Anonym hat gesagt…

So, ich würde vorschlagen, die Diskussion geht auf https://www.openpetition.de/petition/online/praxis-von-psychologischen-gutachten-waehrend-laufender-gerichtsverfahren-muss-sich-aendern weiter. Danke!

Anonym hat gesagt…

Nachtrag, für alle, denen das Thema der Petition am Herzen liegt, schlage ich vor, den Text auszudrucken und in Kiosken, Geschäften etc. darum zu ersuchen, die Ausdrucke ins Schaufenster zu kleben etc.

Vorschlag für einen Ausdruck wäre:

"Unterschriftenaktion: Praxis von psychologischen Gutachten während laufender Gerichtsverfahren muss sich ändern!
Mitzeichner gesucht!

Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift dieser Petition, der Politik nahezulegen, den Möglichkeiten der Willkür der Zwangsunterbringung während juristischer Verfahren einen Riegel vorzuschieben.
Begründung: Die Tatsache, dass es Jedermann während eines laufenden Verfahrens ein leichtes ist, mittels der Beauftragung v. Psychiatern für Gefälligkeitsgutachten über Prozessgegner, diese durch Zwangseinweisung in eine forensische Psychiatrie mundtot zu machen und ihr Recht auf faire Verfahren zu behindern, ist ein Affront gegen die Verfassung. Faire Verfahren wären damit obsolet und genauso die Justiz bei Ermittlungen durch psychiatrische Zwangseinweisungen potentieller Zeugen von Straftaten in ihrer Aufklärungsarbeit behindert.
Hier besteht ein Ungleichgewicht bei der Aufdeckung v. OK-strukturierten Straftaten wie bspw. In dem Fall v. mehrjährig durch lügnerisch durch Gefälligkeitsgutachten begünstigt, falsche Anschuldigungen innerhalb eines Netzwerkes v. Steuerhinterziehern, mittelbar weggesperrten Gustl Mollath, sowie in dem Versuch eines Abzockers, den bloggenden Verbraucherschützer Jörg Reinholz,mitels falschen Anschuldigungen und einem Gefälligkeitsgutachten mit u.A. fragwürdigen Interpretationen v. Werbetexten v. dessen freiberuflichen Tätigkeit zeitnah in eine Psychiatrie einzuweisen (siehe Artikel v. 27.09.13 auf joerg-reinholz.blogspot.ch).
Hier besteht eine akute Missbrauchsgefahr seitens eines Prozessbeteiligten/Beschuldigten während laufender Gerichtsverfahren, um Prozessgegner/Zeugen/Geschädigte an ihren Aussagen bei Gericht/der Wahrnehmung ihrer Rechte zu hindern, bzw. mittels einer so aufgebauten Drohkulisse Zeugen von wahrheitsgemäßen Aussagen abzuhalten und somit die Justiz mittelbar als Erfüllungsgehilfen zum Nachteil sowohl der Meinungsfreiheit, als auch der justiziellen Unabhängigkeit/Neutralität zu missbrauchen. Potentiell zu Verfahrensrelevanten Fragen wichtige Angaben machen könnende Zeugen/Prozessbeteiligte sollten nicht vor der Wahl stehen müssen, die Unwahrheit zu sagen, oder zeitnah in eine psychiatrische Einrichtung zwangseingewiesen zu werden.

Link zum unterzeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/praxis-von-psychologischen-gutachten-waehrend-laufender-gerichtsverfahren-muss-sich-aendern"

Ran an die Kopierer Marsch, Marsch!

Dr Naur hat gesagt…

So, Objekt "Reinholz":

Mein Gutachten war nichts anderes als eine kontrollierte Provokation. Ihre sehr aufschlussreiche Reaktion dient mir nunmehr als Grundlage für eine vertiefte Expertise.

Ihre Beleidigungen prallen wirkungslos an mir ab. Nicht umsonst bin ich ein Fachmann. Für Ihre fachgerechte Behandlung werde ich Sorge tragen. Seien Sie sich dessen gewiss!

Anonym hat gesagt…

Doktor (strafbar) falsch, Name falsch geschrieben. Unsinn geschrieben.

Eben kriminell. Wie die gesamte Euroweb und deren Anwälte.

. hat gesagt…

Mitteilung von der Anwaltskammer Düsseldorf:

Sehr geehrter Herr Reinholz

Wir teilen ihnen mit, dass die Rechtsanwältin Dr. Frieder Nau Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln ... ist.


Ich frage mich jetzt, was an meiner Mitteilung ...

Ich ersuche wegen des Vorliegens einer ernsten Straftat

1. die Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
2. den Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP)
3. die BfA
4. die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

um die aus der Strafanzeige erkennbaren und angezeigten Maßnahmen gegen

Dr. Frieder Nau,
Praxis Nau & Kollegen
Neumarkt 8-10
50667 Köln.

Insbesondere sollte jede gutachterliche Tätigkeit des Herrn Nau
unterbunden werden. Dies weil er gezeigt hat, dass er bereit dazu ist,
vorsätzlich falsche Gutachten zu erstellen und vor Gericht verwenden
zu lassen.


Ich ersuche im Interesse der Rechtspflege

1. die Anwaltskammer Düsseldorf
2. die Anwaltskammer Frankfurt

gegen den Rechtsanwalt Philipp Karl Berger

a) im virtuellen Büro "Berger Law LLP, Tower 185, 60185 Frankfurt"
b) in der Kanzlei Buchholz & Kollegen GbR jetzt
Jaegerhofstr. 19-20,40479 Duesseldorf

3. die Anwaltskammer Hamm

gegen den Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber,

auf Grund der bei der StA Düsselorf angezeigten Straftat ein

VERTRETUNGSVERBOT

hinsichtlich

a) der Euroweb Internet GmbH, Düsseldorf und deren Tochterfirmen
b) des Herrn Christoph Preuß, der der GF der Euroweb ist

zu verhängen.


... so unverständlich war. Haben Anwälte oder deren Kammern etwa auffällig häufig ein Problem mit dem verstehenden Lesen?

Da sehe ich aber ein gewaltiges Problem mit dem geordneten Ablauf von Gerichtsprozessen.

Anonym hat gesagt…

Ich habe dazu mal eine Verständnisfrage: Wurde in diesem Blog von Dir, Jörg, nicht in ständiger Rechtsprechung stets und immer wieder betont, dass Deine Prozessfähigkeit in der Berufungsinstanz nicht mehr thematisiert werden kann, weil Berger & Co. damals die Beschwerde gegen den versagenden Beschluss versäumt hatten? Wenn das so ist, wie Du sagst, wieso regst Du Dich dann über dieses Gefälligkeitsgutachten auf - das erscheint mir widersprüchlich, Jörg, und ich bitte um Aufklärung

. hat gesagt…

Wurde in diesem Blog von Dir, Jörg, nicht in ständiger Rechtsprechung stets und immer wieder betont, dass Deine Prozessfähigkeit in der Berufungsinstanz nicht mehr thematisiert werden kann, weil Berger & Co. damals die Beschwerde gegen den versagenden Beschluss versäumt hatten?

Das ist auch richtig. § 531 ZPO ist hier einschlägig.

Ich hatte dem Herrn "Rechtsanwalt" Dr. Weber aus Dortmund nicht grundlos ins Gebetsbuch geschrieben, dass er diesen, wohl für ihn neuen, weil erst seit 1.1.2002 geltenden Pragraphen erst noch umfassend zur Kenntnis nehmen muss.

. hat gesagt…

"wieso regst Du Dich dann über dieses Gefälligkeitsgutachten auf"

Wie ich schon mehrfach andeutete: Gerade jetzt, wo der Fall Mollath in der Presse und damit im Bewusstsein der Menschen ist stellt sich dieser Doktor Frieder Nau hin und macht genau so ein beschissenes Gefälligkeitsgutachten.

Das es der Euroweb nichts nützt tut doch hinsichtlich des Fehlverhaltens des insofern kriminellen (§ 153 StGB) Psychiaters nichts zur Sache.

Aber ich gehe davon aus, eine Websuche nach "Dr. Frieder Nau Gutachten" wird früher oder später neben ein paar ewig nicht mehr aktualisierten Webverzeichnissen nur noch diese Seite bringen.

Das ist das Einzige, was er bewirkt hat.
(Und jetzt kann er meinetwegen deswegen kotzen.)

Anonym hat gesagt…

Danke, Jörg, für Deine Erläuterungen. Da hast Du einmal mehr stark formuliert, gut so! Wir dürfen uns auch wirklich nicht alles gefallen lassen: doch bitte sag uns auch, wie ist das Verhältnis von 531 ZPO zu 56 ZPO? Ich befürchte der dicke Dr. Weber will auch da schummeln? Dein Engagement, Jörg, bewundere ich. Wie hast Du dieses fulminante Fachwissen erlangt?

. hat gesagt…


Zu § 56 ZPO: Dieses Angriffsmittel hat sich in der Berufung durch § 531 Absatz 1 ZPO erledigt ("Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszuge zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen.") . Das wurde nämlich in der Vorinstanz schon ohne Erfolg versucht. Begründung war: Der Kläger hat auf alle Fragen sachlich angemessen geantwortet.

Tut mir leid, aber da wird auch der DOKTOR Weber nicht mehr gegen ankommen.

Damit hat das OLG keinen weiteren Grund hier den Mangel an Geschäftsfähigkeit zu vermuten. Und selbst falls das Gericht am § 531 Absatz 1 ZPO vorbei handeln würde, so würde es danach über die nicht angegriffene Entscheidung (es ist ein einzelner Beschluss, kein Teil des durch die Berufung angegriffenen Urteils) des LG stolpern. Übergeht es auch das, so ist dann das Gutachten aufgrund der oben gezeigten schwersten wissenschaftlichen Fehler (in der Tatsachenbeschreibung) wertlos und nicht zu berücksichtigen.

Das war es dann aber endgültig.

. hat gesagt…

"Jörg, bewundere ich. Wie hast Du dieses fulminante Fachwissen erlangt?"

Ich weiß natürlich, dass Du mich provozieren willst. Aber so wie es aussieht ist es mal wieder ein garstiger Anwalt, der für kriminelle Mandanten gegen mich einpackt. Und ich kenne einen solchen, der das nicht ertragen kann:

Andreas Neuber. Der aus Krefeld.

Oberst a. D. hat gesagt…

Herrlich. Da kommentiert ein Psychologe beiläufig Ihren *eigenwilligen* Webauftritt und Sie heulen bei allen verfügbaren Behörden und Berufsvertretungen herum.

Anschließend nötigen Sie den Psychologen noch damit, seine Google-Suchtreffer ins Negative zu ziehen.

Sie sind eine Heulsuse und ein Querulant.

Anonym hat gesagt…

Ist Neuber immer noch nicht dort, wo er hingehört?

. hat gesagt…

"Da kommentiert ein Psychologe beiläufig Ihren *eigenwilligen* Webauftritt"

Soso. Also "Beilläufig". In einem Gutachten. Aber sonst geht es Dir gut?

"und Sie heulen bei allen verfügbaren Behörden und Berufsvertretungen herum"

Zu Recht! Der soll keine Gutachten mehr machen. Er hat ja bewiesen, dass er es nicht kann. Da ist es dann besser, die Gutachten macht künftig jemand, der sich nicht so einfach von der Aussicht auf 30 Silberlinge dazu verleiten lässt, so grob auffällige Gefälligkeitsgutachten zu verfassen.

"Anschließend nötigen Sie den Psychologen noch damit, seine Google-Suchtreffer ins Negative zu ziehen."

Ich kann mich nicht erinnern dem Psychiater das jemals angedroht zu haben. § 240 StGB setzt a) Rechtswidrigkeit und b) Gewalt oder Drohung aber voraus:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt"

Zu erst einmal ist es keine rechtswidrige Handlung, wenn ich den Autor eines solchen, zu meinem Nachteil objektiv falschen "Gutachtens" unter der Androhung rechtlicher Schritte und des Herstellens von Öffentlichkeit zu einer Korrektur oder Rücknahme seines Machwerks ermuntere. Das habe ich getan und es ist nicht rechtswidrig.

Und der öffentliche Bericht ist auch gerechtfertigt. Gutachten des Dr. Nau landen regelmäßig vor Gericht. Sind damit definitiv eine Angelegenheit öffentlichen Interesses. Darüber darf man berichten. Das sehen sogar die Richterin Käfer (LG HH) und Richter Buske (OLG HH) so.

Dr. Nau hätte nur wissenschaftlichen Prinzipien folgen müssen. Aus der Tatsache, dass er den Doktortitel führt ergibt sich für mich, dass er schon mal vormachte, dass er das kann. Im Gutachten hat er diese wissenschaftlichen Prinzipien aber auf schwerwiegende Weise und zu dem auch noch ganz offenkundig vorsätzlich verletzt.

Und genau dieser Vorsatz - der unter der wissentlichen und damit vorsätzlichen Inkaufnahme einer Schädigung meiner Rechte geschah, der führt jetzt eben zu Umsatzrückgängen und zu einem Rufschaden auf der Seite des Herrn Doktor Nau. Das war aber auch das, was er riskierte. Falls er aber nicht wusste, dass genau das geschehen kann, dann sollte er überprüfen, ob er den Job noch machen kann. Denn wer Prognosen abgibt, der sollte auch für sich in die Zukunft schauen können.

Ich wüsste übrigens gern wie er das kalkuliert hat. Ich vermute aber, die erlangten 30 Silberlinge stellen für Ihn aus jetziger Sicht keinen angemessenen Gegenwert mehr dar.

. hat gesagt…

Ist Neuber immer noch nicht dort, wo er hingehört?

Naja. Außer gegen seinen eigenen Ruf ist er nicht "gewalttätig". Und so schlecht wie der "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld (meiner Meinung nach) als Anwalt ist, so ist er gerade deswegen (meiner Ansicht nach) keine wirklich große Gefahr.

Für seine eigenen Mandanten wohl schon eher. Aber die können sich ja informieren.

Jörgies Alptraum hat gesagt…

Da klappern die Beißerchen, was, Jörgie?

Lange dauert es nicht mehr, bis sie dich in die Klapse einweisen. Das ist längst überfällig und auch gut so, Du Spacken!

. hat gesagt…

"Jörgies Alptraum"

Wer bist Du denn? Dich kenne ich ja gar nicht. Aber, im Vertrauen, ich finde es einfach nur geil, wenn sich das einschlägig bekannte kriminelle Pack sich hier so auskotzt.

Welches Problem hast Du denn mit mir? Habe ich böse über Dich berichtet?

Tut mir keine Sekunde leid.

Anonym hat gesagt…

Jörgies Alptraum? Es müsste korrekt heißen: Jörgie ist der Alptraum für das ganze Internet-Gesox. Hoffentlich noch recht lange. Dass dies aufjault, ist nachvollziehbar. Es sollte sich aber lieber mit eingekniffener Rute vom Web machen.

Bald-Ex-Mitarbeiterin hat gesagt…

Jetzt ist mir das klar. Da ist also der Grund für den Zoff in der "Chefetage". Da gab es am Freitag viele Telefonate, viel schlechte Laune und wenig Begründungen. Letzteres also weil es "oben" verbockt wurde.

Es ist wirklich besser, dass ich da bald weg bin.

. hat gesagt…

Wo war das denn? Egal, wen es betraf, der oder die betreffenden können sich von Dr. Nau einen Lebensvorrat an Sedativa verschreiben lassen.

Meinetwegen auch solche, unter deren Einfluss diese dann weder geschäfts- noch prozessfähig sind. Sollten sich nur beeilen. Nicht dass der sogar die Approbation verliert.

Anonym hat gesagt…

Zitat:
"Lange dauert es nicht mehr, bis sie dich in die Klapse einweisen."

Der Jörg soll also in die "Klapse". Etwa auf Grund einem Gutachtens eines Psychos, der Superlative findet, wo keine sind?

Sollten da nicht erst mal der Arzt in "Klapse" - bis der keine solche Wahnvorstellungen mehr entwickelt? Der Dr. Nau, Arzt, der hier so sehr "irrt", der ist doch (wörtlich genommen) ein "Irrer".

Anonym hat gesagt…

Von der youCom GmbH bis zur Janus Klinik Hürth sind es ca. 4.4 km.

Von der Euroweb Internet GmbH (Hürth) bis zur Medizinisch Psychologischen Gemeinschaft sind es ca. 6,7 km.

Anonym hat gesagt…

"Register Begutachtung"
Quelle:
https://www.aekno.de/Arztsuche/Gutachter/maske.asp

Anonym hat gesagt…

"... weil der Kapitalerhöhungsbeschluss vom 15.3.2001 nichtig ist (LG Köln, 8 O 49/02)"
Quelle:
A V T - GmbH Akademie für Verhaltenstherapie Köln

"Nicht mehr Notgeschäftsführer"
Quelle:
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=323975&land_abk=nw

Anonym hat gesagt…

Die Familie im Aufsichtsrat?
Quelle ( suche: MPG Medizinsch-Psychologische Gesellschaft ):
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?pk_campaign=tippfehler&pk_kwd=bundesanzeiger.de

Anonym hat gesagt…

"Ich frage mich jetzt, was an meiner Mitteilung ...
... so unverständlich war."


Das sieht mir nach einer automatisch generierten E-mail-Antwort aus. Wahrscheinlich wertet eine Software alle eingehenden E-mails aus und setzt voraus, dass man nur die Anwaltskammer adressiert, sich über einen Rechtsanwalt beschwert, und dass die zuerst genannte Adresse die des Rechtsanwalts ist.

Hans Dampf hat gesagt…

Über den großen Jörg Reinholz zu gutachten soll jetzt schon strafbar sein?!

Sie leiden erkennbar unter Cäsarenwahn! Überlegen Sie doch mal, was Sie ohne das Internet wären: ...ein Nichtsnutz! ...ein Versager! Noch dazu mit einer Knollennase behaftet, die zum Draufschlagen nur so einlädt!

. hat gesagt…

Tja. "Hans Dampf". Soweit zu der Frage, wer hier der Bekloppte ist. Ich muss schon sagen, die Euroweb hat durchweg merkwürdige Fürsprecher. Dich z.B. sollte man mal im Rahmen einer "Gefährderansprache" 3 Tage einlochen und bei der Gelegenheit einem Arzt vorstellen. Aber nicht dem Dr. Nau, der offenbar vorher fragt, wie denn das Gutachten ausfallen soll. Soll ja alles fair bleiben.

Übrigens: Ohne das Internet wäre ich ... mindestens ein Schlosser.

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Hans Dampf hat gesagt…
Über den großen Jörg Reinholz zu gutachten soll jetzt schon strafbar sein?!

Sie leiden erkennbar unter Cäsarenwahn! Überlegen Sie doch mal, was Sie ohne das Internet wären: ...ein Nichtsnutz! ...ein Versager! Noch dazu mit einer Knollennase behaftet, die zum Draufschlagen nur so einlädt!
............
Merkwürdig nur, daß feige Kröten, wie du, diese Wunschvorstellung nie in die Tat umsetzen. Woran mag das wohl liegen? Vielleicht daran, daß die Hose noch voller ist als das große Maul?

Anonym hat gesagt…

Vielleicht sollte man mal diesen Dr. Nau begutachten. Der hat doch den Knall nicht gehört!

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Reinholz!

Hat der Kollege Dr. Weber die Expertise schon zurück genommen? Ich denke, dem müsste klar sein, dass diese sich als höchst kontraproduktiv erweist. Wenn ich alles richtig verstanden habe, so hat doch die Richterin vom LG Sie persönlich gesehen, angehört und im Beschluss ausgeführt, dass Ihre Antworten angemessen und sachlich gewesen seien.

Dagegen lässt sich mit einem Ferngutachten dieser Art nicht angehen. Zudem ist es doch aufgrund der offensichtlichen und recht zielgerichtet wirkenden "Fehler" bei der Tatsachenfeststellung sehr viel mehr geeignet, bei Gericht für Sie Stimmung zu machen.

Anonym hat gesagt…

"wo der Fall der schwersten Freiheitsberaubung zum Nachteil des Gustl Mollath"

"Gegen keinen der Beteiligten im Fall Mollath wird es Ermittlungen geben. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft sieht "insgesamt keine Veranlassung" dazu - räumt aber Unstimmigkeiten und Fehler ein."
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/keine-ermittlungen-im-fall-mollath-weder-willkuer-noch-vorsatz-1.1936359

. hat gesagt…

Auch wenn die Münchner Generalstaatsanwaltschaft das Vorgehen der Staatsgewalt wie zu erwarten deckt - ich denke, es handelt sich um Strafvereitlung - bleibe ich dabei, dass es sich um einen Fall schwerster Freiheitsberaubung aus einem äußerst niedrigem Motiv handelt.

Aus meiner Sicht gehören die Beteiligten vom Staatsanwalt über die Gutachter bis hin zu den Richtern sämtlich für mindestens 1 Jahr in den Knast - damit diese auch begreifen, was diese angerichtet haben.

Anonym hat gesagt…

"Ein vom Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung aufgefordertes bayerisches Gericht teilt den Karlsruher Richtern mit, dass es da keine Entscheidung geben wird."
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268

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