29.08.2013

Rechtsanwältin Anne Sulmann und ihr Geheimnis, weiterer Sieg für Jörg Reinholz gegen "Berger Law LLP" (jetzt "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte")

Die Düsseldorfer "Rechtsanwältin" Anne Sulmann vertritt die Interessen der nicht mehr existierenden "Rechtsanwälte Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen, Rechtsanwälte"). Sie war oder ist (hinsichtlich "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte": mutmaßlich) auch Angestellte der jeweiligen Kanzlei.

Auch das arrogante Selbstlob des Philipp (Karl) Berger stinkt:

In einer Sache vor dem AG Kassel (620 M 5479/11) versuchte der Düsseldorfer/Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger (jetzt mit unzulässiger, virtueller Kanzlei in Frankfurt am Main) zu einem lächerlichen Wert von 300 Euro an die Domain "fastix.de" zu kommen und hatte sich dabei selbst in eigenen Berichten bereits kräftig Vorschussloorberen erteilt.

Das Geheimnis der "Rechtsanwältin" Anne Sulmann

Die "Rechtsanwältin" Anne Sulmann schreibt mit Schriftsatz vom 18.07.2013 an das AG Kassel:
"Überdies vermögen wir dem im Gutachten formulierten nicht relevanten, aber angeblich noch bestehenden Klärungsbedarf dahingehend aufzudecken, als dass wir mitteilen können, dass Inhaber der der eingetragenen Marke "fastix" seit dem 17.01.2012, dem Tag der Eintragung in das Markenregister, die Nerdcore Sky System UG (haftungsbeschränkt) ist. Diese firmiert seit dem 19.04.2012 unter Fastix Sky GmbH, deren Geschäftsführer der Herr Philipp Berger, Partner der Kanzlei der Unterzeichner, ist."
Der Anwalt studiert im Interesse des Mandanten die Akte; sortiert und versachlicht den Prozessstoff. Das Geheimnis der Anne Sulmann ist (und bleibt) es, wie diese ohne vorher die Akte zu studieren das wohl tun will. Denn bereits am 18.11.2011 schrieb ich in der selben Sache an das Gericht:
"Die Berger GbR hat nicht vor die Domain zu versteigern, denn der Kanzleiinhaber hat schon im August 2011(sic!) die Wortmarke „fastix“ angemeldet. DPMA, Az. 3020110427305. (Anlage). Der werte Herr Berger von der Berger GbR ist Eigentümer und Geschäftsführer der „Nerdcore Sky Systems UG“, für welche er die Marke auch anmeldete. (AG Mönchengladbach, HRB 14330, Anlage)"
Insoweit ist der Düsseldorfer "Rechtsanwältin" Anne Sulmann von der "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") zu bescheinigen, dass es bei ihr mit der Aktenkenntnis nicht weit her ist. Diese Anwältin belästigte das Gericht damit, einen "noch bestehenden Klärungsbedarf ... aufzudecken" - der indes längst geklärt war.

Das spricht NICHT dafür, dass Frau Anne Sulmann eine fähige Anwältin ist. Entweder hat Sie es versäumt die Akte zu studieren oder sich die Inhalte nicht gemerkt. Solches kann dazu führen, dass Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann Prozesse für andere Mandanten verliert. Das Risiko, so würde ich sagen, ist vorliegend sehr hoch. Und mich wundert es immer weniger, dass diese es bei den Herrn Berger und Buchholz in Düsseldorf aushalten muss.

Entschuldigungsgrund "Chaos in der Kanzlei"?

Natürlich muss man der Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann auch zugestehen, dass womöglich "Chaos in der Kanzlei" herrsch(t)e und die ihr von Philipp Berger übergebene Akte nicht vollständig war. Das hat einst der Gravenreuth (vergeblich) versucht - um sich herauszureden. Nur warum übernimmt diese einen Fall von ihrem Chef Philipp Berger - statt ihm zu sagen, dass er "seinen selbst angerichteten Scheißdreck allein machen" soll?

Der Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann steht es zu, hierzu Stellung zu nehmen.

Zum Verfahrensgang

Im gleichen Schriftsatz änderte Frau Sulmann für die Berger GbR "hilfsweise", den Antrag auf den Überweisungsbeschluss insoweit, dass die Verwertung der Domain "fastix.de" anstelle der Überweisung an Zahlung statt (zu einem Wert von lächerlichen 300 Euro!) durch Versteigerung erfolgt.

Sieg für "Schlosser" Jörg Reinholz gegen Rechtsanwälte der "Berger Law LLP"

Im Schriftsatz vom 26.07.2013 erklärt Frau Anne Sulmann dann:
"Hinsichtlich der Domain fastix.de nehmen wir unseren Antrag zurück."
Das mussten diese auch. Denn vorgehalten wurde eine - in Betrugs- und Schädigungsabsicht - willkürlich zu niedrige Bewertung der Domain.

Domainpfändung schlichtweg falsch gemacht

Merksätze:
"Domainpfändung geht zwar. Gibt man aber den Wert (wie vorliegend: sehr deutlich) zu niedrig an, dann hat der Gegner die Möglichkeit der Übertragung zu widersprechen (wg. Überpfändung, Vermögensverschleuderung und sogar Betrugsabsicht)."

Das genau ist dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger hier in die Quere gekommen - und das hätte ich dem offenbar ahnungslos agierenden  "Rechtsanwalt" Philipp Berger schon vorher sagen können. Nur nimmt der - obwohl er sollte - die Rechtsberatung eines Schlossers offenbar erst vor Gericht in Anspruch.

Ein Schlosser gegen acht Rechtsanwälte: Selbsttor der Berger Law LLP

Ich habe mich in dem Verfahren selbst vertreten und mal wieder den klaren Beweis angetreten, dass "Rechtsanwälte" keineswegs mit anderem als Wasser kochen. Manche sind richtige Nieten, das traf z.B. auch für den ebenfalls lauten, ebenfalls arroganten, darüber hinaus kriminellen und von seiner Schädigungsabsicht zerfressenen Günter Freiherr von Gravenreuth zu. Den der Philipp Berger übrigens seinen "Kollege" nannte. Ich enthalte mich mit Blick auf die Scharfrichter mancher Pressekammer und den Verfolgungswahn der Kassler Staatsanwaltschaft über die Gemeinsamkeiten dieser beiden, wohl ganz besonderen "Kollegen" öffentlich zu spekulieren. Gravenreuth kam jedenfalls mit der Differenz zwischen seiner großen Fresse und der Realität - der Verurteilungen zu Haftstrafen wegen Betruges und Untreue - nicht klar und erschoss sich.

Warum ich das berichte:

Ich berichte dieses, weil der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der nicht mehr existierenden "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") öffentlich (auf der Webseite der Berger Law LLP als "Pressemeldung") - und in überdeutlicher, schon dreckiger Schädigungsabsicht - bereits seinen Sieg "feierte" und so tat, als wäre die Domain "fastix.de" schon die seine. Über die von mir - einem Schlosser - erzwungene Antragsrücknahme schweigt der nach seinem eigenen Behaupten aus "sachlichen Gründen" berichtende Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger.

Da muss sich der "Rechtsanwalt" Berger, Philipp aus dem Dorfe Niederkrüchten nun wegen der Häme nicht wundern! Denn wer den Schaden hat, der muss fürs Gelächter nicht mehr sorgen - was insbesondere dann gilt, wenn er - wie hier vorliegend - vorher seiner dreckigen Schädigungsabsicht durch Veröffentlichungen freien Lauf lies.

Wichtiger Hinweis:

Für Anwälte der "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") gilt folgendes:

Wer sich an den Handlungen des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger beteiligt, dem ich eine klare Schädigungsabsicht - und insoweit auch betrügerisches, kriminelles Handeln zu meinem Nachteil nicht grundlos unterstelle - der wird dann auch Gegenstand meiner Berichterstattung. Macht derjenige dabei Fehler, dann wird das also auch berichtet. Möge also jede und jeder - im eigenen Interesse - überlegen, ob er sich beteiligt oder den niederträchtig handelnden Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger seinen "Scheiß" selbst machen lässt.

Neben der Euroweb ist nämlich auch Philipp Berger ein sogenannter "Killermandant", dessen Übernahme wohl überlegt sein will.

Ich persönlich hätte - wäre ich Anwalt - mit Blick auf meine berufliche Zukunft lieber den Job verloren, als Philipp Berger und/oder die Euroweb zu vertreten.

Noch Fragen?

5 Kommentare:

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

So ein Depp...der muss doch Tausende Euro an offenen Forderungen gegen Sie haben - warum also gibt er sich mit lächerlichen 300 Euro zufrieden?!

Ganz sauber ist der Typ wirklich nicht.

. hat gesagt…

"warum also gibt er sich mit lächerlichen 300 Euro zufrieden?"

Das ist ja gerade. Er wollte die Domain WEIT unter Wert an sich bringen - was nicht gelang.

Wenn der von Dir als "Depp" bezeichnete Herr "Rechtsanwalt" nicht unverzüglich aufhört werde ich mal Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Dann erweisen sich die paar Euro, die er an offenen Forderungen gegen mich hat, als Erdnüsse.

Anonym hat gesagt…

Ich unterstelle mal, dass es dem Bürger Philipp Karl Berger nicht um irgendwelche Beträge an irgendeiner Sache geht, sondern um reine Schädigungsabsichten. In meinen Augen ist so etwas widerlich und asozial. Eigentlich ein Fall für die Forensik...

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Berger Suhlmann Buchholz Frankfurt Düsseldorf - langsam wird es verwirrend. Wer ist jetzt bei wem angestellt, wer firmiert wo? Was ist aus dem multierfahrenen Superduperanwald Berger geworden?

Anonym hat gesagt…

"Was ist aus dem multierfahrenen Superduperanwald Berger geworden?"

Das Gisela grunzt sich eins. Check das:

http://www.youtube.com/watch?v=AcOOjwAwlI8

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