17.06.2013

Noch eine öffentliche Frage an den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger

Warum Herr Philipp Berger, veröffentlichen Sie denn nicht den Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12?

Dieser ist doch enorm wichtig, weil das Oberlandesgericht der Euroweb auferlegt, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs der "Webdesigner" der Euroweb vorzutragen.

Wichtig ist das, weil entgegen dem vielhundertfachem, vorsätzlich falschem Behaupten der Euroweb die sogenannten "Webdesigner" eben nicht unbeschäftigt blieben wenn die Kunden noch vor Erstellung der Webseiten kündigten, sondern einfach den nächsten Auftrag vom Stapel abarbeiteten.

Es ist also sachlich sehr wichtig, wenn die Euroweb und deren Töchter künftig auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen müssen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren. Wieso also berichten Sie, Herr Philipp Berger nicht über diese sehr wichtige Leitentscheidung eines Obergerichtes in dessen Bezirk Sie abertausende Gerichtssachen für die Euroweb verhandelten?

Herr Philipp Berger von der Berger-Law LLP (Düsseldorf): Könnte es außerdem sein, dass die sehr sorgfältig einseitig wirkende Auswahl der von Ihnen veröffentlichten Urteile und Beschlüsse Teil einer Handlungsweise ist, die als Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar ist? Könnte es sein, dass diese Auswahl - die definitiv ein vorsätzlich falsches Vormachen ist - Teil eines Szenarios ist, mit dem Sie selbst kündigungswilligen Kunden der Euroweb wider besseren Wissens falsch vormachen, dass diesen ein hohes Risiko eines enormen Vermögensverlustes droht, wenn diese auf Ihre Vergleichsvorschläge in denen Sie 2000 - 3000 Euro fordern, nicht eingehen?

Ich frage Sie Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten: Nehmen Sie an Straftaten zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH und deren Töchtern teil?

Ich sehe das nämlich so, Herr Philipp Berger: Ihre Behauptung, "sachlich" oder "aus sachlichem Interesse" zu berichten, ist ganz offenkundig das hier:

"Bullshit"
Statistik:

Dieser Artikel wurde zwischen dem 18. Juni 09:18 Uhr und dem 20. Juni 2013 00:13 Uhr mindestens 23 mal von der Berger Law LLP aus abgerufen.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Warum muss ich jetze nur an Rüdiger Hoffmann denken?

*überleg*

http://www.youtube.com/watch?v=Ikiq0-QZyvo

Anonym hat gesagt…

Ich glaube, Rechtsanwältin Gisela Philipp Berger braucht so langsam einen Coach, um mindestens noch ein ehrenvolles Unentschieden vor Gericht zu erzielen.

Bruce Lee.

http://www.youtube.com/watch?v=qjVPHE3jq6Y

Anonym hat gesagt…

Sind jetzt Youtube-Linkwochen? Na, da machen wir doch alle gleich mit:

http://www.youtube.com/watch?v=pJgszpNj7dY

Und alle so: Yeah!^^

Problembärdompteur hat gesagt…

Anonym hat gesagt…
Ich glaube, Rechtsanwältin Gisela Philipp Berger braucht so langsam einen Coach, um mindestens noch ein ehrenvolles Unentschieden vor Gericht zu erzielen.
.......................................
Ich glaube viel mehr, das Gisela Philipp Berger braucht eine Couch, wo es sich im Beisein eines Fachmanns mal richtig aussprechen kann. Sowas wird, soweit ich weiß, sogar von der Krankenkasse bezahlt.

Anonym hat gesagt…

"Ich glaube viel mehr, das Gisela Philipp Berger braucht eine Couch, wo es sich im Beisein eines Fachmanns mal richtig aussprechen kann. Sowas wird, soweit ich weiß, sogar von der Krankenkasse bezahlt."

Nö, die Gerichtsreporterin hat doch längst nen Freund fürs Leben gefunden, der die Couch ersetzt. Den Problempelz mit seiner Sockenpuppenkiste. *hüstel*

Die Geschehnisse in 2 Anstaltskanzleien um/in Düsseldorf & Krefeld bzw. dem öffentlichen Nahverkehr der Deutschen Bahn wurden jüngst sogar in Hollywood verarbeitet.

Zum Beweis:
http://www.youtube.com/watch?v=ewMBnP37k_s

Merke: Eine Fahrt im Zug ohne funktionierende Klimaanlage ist immer wieder ein Erlebnis. Nicht nur für warme Brüder und Schwestern. Perfekt zum Saunieren. Herr Schaffner, neuen Aufguss bitte.

Anonym hat gesagt…

Unterlassen Sie diese rechtswidrigen "Statistik"-Einblendungen.

Die Daten entstammen Ihrem illegalen Spionageskript.

Sie erwecken einen völlig falschen Eindruck mit Ihrer "Statistik".

Dieser Blog wird maximal 1-2 mal täglich zwecks Feststellung über Unterlassungstatbestände abgerufen.

. hat gesagt…

Soso. "Datenschutzwidrig", "illegales Spionageskript" ... Nun schon zum hundertsten Mal hör ich Dich so kotzen.

Wie "datenschutzwidrig" oder "illegal" sind denn dann erst die Verweise zu:

http://tracker.euroweb.net/tracker.js?k=R1C22304W22304
und
http://tracker.euroweb.net/counter.jpg?k=R1C22304W22304&noscript=1

... die sich (bis auf den hinter k stehenden Parameter) identisch auf berger-law.de und allen anderen Seiten der Euroweb-Kunden befinden und mit denen die Euroweb weit mehr Daten abruft und dann auch empfängt und speichert als ich?

... und von denen kein Wort in den angeblichen "Datenschutzerklärungen" der Kunden steht. Bei der Euroweb-Kanzlei Berger ja auch nicht.

Schweige also, Du erbärmlicher Wicht!

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