23.07.2012

Euroweb-Boss Christoph Preuß droht Festnahme - Staatsanwaltschaft Leipzig liegt begründeter Bericht über Begehungsgefahr vor

Zeichnung: "Festnahme eines Betrügers" (Sinnbild)
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

Der Staatsanwaltschaft Leipzig liegt ein Bericht vor, wonach hinsichtlich der bereits erhobenen Anklage wegen Betruges die Gefahr besteht, dass der (vorerst) wegen 14 Fällen des Betruges im Zusammenhang mit der Referenzkundenmasche angeklagte Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH weitere gleichartige Straftaten begeht oder veranlasst.

In dem Hinweis wird auf die Begehungsgefahr und die Möglichkeit der Festnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten gemäß § 112a StPO ausdrücklich hingewiesen. Hintergrund ist der Bericht des WDR, wonach, ganz anders als bisher von der Euroweb dargestellt, weiterhin unwahr eine kostenlose Erstellung von Webseiten versprochen und auch die mit dem das Unternehmen begrifflich untrennbar verbundene "Referenzkundenmasche" weiterhin angewendet wird. Hierbei wurde im konkreten Einzelfall nach Darstellung des WDR sogar ein Vertrag nach Unterschriftsleistung verfälscht.

Das dem  Euroweb-Boss Christoph Preuß nunmehr die Festnahme droht liegt auf der Hand - genauer in den Buchstaben des Gesetzes - entscheiden wird dieses aber die Staatsanwaltschaft und soweit dann Haftbefehl beantragt wird oder ist, der zuständige Haftrichter.

6 Kommentare:

Holmes hat gesagt…

Ich kann es kaum abwarten, dass diese Typen endlich und hoffentlich für lange Zeit hinter schwedischen Gardinen verschwinden. Auch wenn es nur geringfügige Wiedergutmachung bedeuten würde und unser verlorenes Geld auch nicht zurückbringt. Ich vertraue auf die deutsche Justiz! Solche Typen, die sich selbst für die Elite des Landes halten und dabei derart skrupellos die Existenzen vieler Gewerbetreibender und deren Familien bedrohen, sind letztlich nur [...].

[Edit: Der Kommentator hat seine Abscheu beschrieben.]

canary hat gesagt…

Ja, was ist denn nun schon wieder mit dem Experten für Medienrecht, Herrn Rechtsanwalt Berger los? Hängt der wieder bei sich zuhause vor der Glotze ab?^^

hehe! ----> http://www.youtube.com/watch?v=Xa-AtilO_ok

Wenn das Deutschlands bester Rechtsanwalt wüsste! ;-)

Anonym hat gesagt…

Was soll mit Berger los sein? Der feilt bestimmt schon an der unübertreffbaren Prozessstrategie (ohh 3 S hintereinander :) ) mit der er Preuß und die ganze Euroweb rettet. Ohh ich sollte aufhören zum Frühstück immer diese leckeren Kekse zu essen. :)

canary hat gesagt…

"Was soll mit Berger los sein? Der feilt bestimmt schon an der unübertreffbaren Prozessstrategie (ohh 3 S hintereinander :) ) mit der er Preuß und die ganze Euroweb rettet."

ROFLMAO!

Wieso nur muss ich da an Pierre Vogels Facebook-Kritik denken?

Hmmmm... ----> http://www.youtube.com/watch?v=2bu7woy_0bE (ab 3:49 / 5:43)

Anonym hat gesagt…

Das mit der gefälschten Unterschrift war bestimmt ein "Einzelfall".

. hat gesagt…

Das mit der gefälschten Unterschrift war bestimmt ein "Einzelfall".

Gefälscht war laut WDR nicht die Unterschrift, der Internet System Vertrag wurde verfälscht, denn die Preise wurden nach der Unterschriftsleistung dahingehend verändert, dass vor die Nullen Ziffern gesetzt wurden. Das kann man tatsächlich nicht primär der Euroweb ankreiden. Ich sehe hier tatsächlich den Werber als den Betrüger an.

Es ist fürchterlich wichtig immer ein Doppel des Vertrages zu erhalten.

Ich habe gerade so einen Fall (hat nichts mit der Euroweb zu tun) in Arbeit - und hier hat der Käufer ein Doppel des Vertrages.

Ich habe dem Verkäufer nach dessen erster Ablehnung, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen (der hat eine Ware geschickt, die mit der Beschreibung des Angebotes nicht übereinstimmt und behauptet, das wäre so angeboten worden...), den Entwurf der Klage geschickt. Schätze sein Anwalt wird ihn heute oder morgen richtig beraten und der Vertrag dann korrekt erfüllt.

Das Doppel des Vertrages kommt von Amazon...

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