04.05.2012

Zweiter Kurstag: [Nicht]Abmahnen fĂŒr Euroweb-AnwĂ€lte

Der Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger aus NiederkrĂŒchten lĂ€sst den angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne wie folgt jammern:
"Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html
wird durch die Äußerungen:
  • „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen tĂ€uschen“
  • „die von diesen getĂ€uschten“
  • „TĂ€uschung und Gewinn fĂŒr den TĂ€uschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“
  • „offenkundigen Beschiss“

unserem Mandanten TĂ€uschung und Betrug vorgeworfen.
[...]
Hierdurch wird die Intention des Autors unmissverstÀndlich klar
und eindeutig. Unser Mandant wird als BetrĂŒger, LĂŒgner und Mitglied
einer kriminellen Organisation dargestellt. Diese jede LegalitÀt
verlassende Vorgehensweise durchzieht als roter Faden den gesamten Blog."
Jeder, sogar ein nahezu grenzdebiler Gegner wird hier lachen.
 
Doch jetzt ersthaft. Meine Äußerung lautet nĂ€mlich vollstĂ€ndig:
"Da die "Berger RechtsanwĂ€lte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den VergleichsvorschlĂ€gen einzig auf die wenigen, einzelnen FĂ€lle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden VersĂ€umnissen der jeweiligen Beklagten oder deren AnwĂ€lte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen tĂ€uschen um nachfolgend einen fĂŒr die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen. "
Der wahre Tatsachenhintergrund ist, dass die AnwÀlte der Berger Law LLP die bereits beim Vertragsabschluss getÀuschten Kunden der Euroweb/Webstyle angehen und sich bewusst (auch) auf Urteile berufen, in denen sich letztendlich findet, dass die Gerichte den grob fahrlÀssig(!) verspÀteten oder unterlassen Vortrag monieren und darlegen, dass diese in dem jeweiligen Einzelfall(!) deshalb nicht anders entscheiden konnten. Das wird freilich nicht dargestellt, es wird vorgemacht, dass eine Klage der Euroweb erfolgreich sein wird.

Die vielen, den AnwĂ€lten bekannten, gegenteiligen Urteile in welchen die Gerichte sinngemĂ€ĂŸ sagen: "Jawoll! Die Euroweb (oder Webstyle) hat arglistig getĂ€uscht" - die erwĂ€hnen die Euroweb-AnwĂ€lte nicht, auch nicht, das diese im Streit um die Zahlungen gemĂ€ĂŸ § 649 BGB nahezu regelmĂ€ĂŸig verlieren, wenn die Gegner vollstĂ€ndig vortragen. Oft deshalb, weil der Vortrag, den die selben AnwĂ€lte fĂŒr die Euroweb & Co. halten höchst "widersprĂŒchlich" und, so inzwischen zahlreiche Gerichte in noch zahlreicheren Urteilen: unwahr oder "nicht mehr glaubhaft" ist.

NatĂŒrlich darf darĂŒber sagen, „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen tĂ€uschen“.

Denn das tun sie. Die AnwĂ€lte der Kanzlei Berger werden als das dargestellt, was diese sind: NĂ€mlich als Personen, die andere - als Mitglied einer tief strukturierten, arbeitsteilig agierenden Organisation - ganz bewusst tĂ€uschen. In jedem andern Fall mĂŒssten diese dement sein und den Beruf aufgeben. Sich auf Unwissenheit berufen zu wollen ist in der Sache aussichtslos. Es gibt auch keine Verpflichtung fĂŒr die AnwĂ€lte so tĂ€tig zu werden. Die Berufsfreiheit der AnwĂ€lte erlaubt es die Teilnahme an einem Beschiss dieser ĂŒblen Art abzulehnen.


Der zweite Satz lautet vollstÀndig:
"Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getĂ€uschten einen fĂŒr diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen wĂŒrden, wenn diese wĂŒssten, dass die Gerichte in jĂŒngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jĂŒngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger TĂ€uschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begrĂŒndeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."
Der Vergleich ist ein neuer Vertrag und damit die Betroffenen diesen abschließen tragen die  AnwĂ€lte der Euroweb nur das vor, was diesen passt und sie tun dies sehr wohl in dem Wissen, dass deren Vortrag insgesamt so nicht stimmt. Die TĂ€uschungsabsicht ist evident. Das Motiv ist klar, es geht darum, einen neuen Vertrag (den Vergleich) und also Zahlungen zu erwirken, deren Rechtsgrundlage ohne den Vergleich mehr als nur fragwĂŒrdig ist. Denn diese Forderungen sind gemĂ€ĂŸ sehr vieler Urteile praktisch nur durchsetzbar wenn die Gegner vor Gericht grob fahrlĂ€ssig(!) verspĂ€tet oder nicht genĂŒgend vortragen. Deshalb nehmen ja die selben AnwĂ€lte der Kanzlei Berger fast zeitgleich(!) fĂŒr die Euroweb zahlreichen Klagen vor dem LG DĂŒsseldorf zurĂŒck.

Diese wissen also was sie tun. Obwohl Sie es besser lassen sollten. Und lassen dĂŒrfen.

Der Satz „TĂ€uschung und Gewinn fĂŒr den TĂ€uschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“ ist nichts anderes als eine alternative Formulierung des Kerngedankens des § 263 StGB. Die Bundesrepublik Deutschland ist (manche sagen: angeblich) ein demokratischer Staat. Wichtigstes Merkmal eines demokratischen Staates ist, dass dieser von einem mĂŒndigen BĂŒrger ausgeht. Ein mĂŒndiger BĂŒrger darf aber andere mĂŒndige BĂŒrger auch vor Gefahren fĂŒr Leib, Seele und Vermögen warnen. Auch vor der Gefahr, betrogen oder beschissen zu werden. Das gilt auch - und sogar besonders - wenn so genannte "RechtsanwĂ€lte" als Personen auf der Seite der BetrĂŒger tĂ€tig sind und ihre Rolle als "Organe der Rechtspflege" missbrauchen um einen Betrug zu vollenden und Beschiss zu begehen. DafĂŒr hat der Gesetzgeber sogar einen Paragraphen erlassen - den § 193 StGB.

Dieser §193 StGB berechtigt jeden BĂŒrger dieses Landes warnend "Betrug! Betrug!" und sogar, um einen solchen zu fassen, "Haltet den Dieb!" zu rufen. Er gilt auch dann wenn der BetrĂŒger, ein Helfer des BetrĂŒgers oder der Dieb ein "Rechtsanwalt" ist. Anders als manche behaupten muss man - als mĂŒndiger BĂŒrger - gerade nicht zuwarten bis oder ob ein Gericht auf Betrug oder Diebstahl erkennt. Denn das wĂ€re genau die EntmĂŒndigung welcher der Artikel 5 des Grundgesetzes gemeinsam mit § 193 StGB vorbaut.

Und jetzt kommen wir zum "offenkundigen Beschiss": Der Teilsatz lautet vollstĂ€ndig: 
"denn ganz anders als seine Teilnahme am offenkundigen Beschiss wÀre das wohl aus seiner sehr offiziellen Sicht mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" schlicht "unvereinbar"."
Nun, die "Abmahnung" belegt, dass ich damit recht hatte. Nur handelt der Philipp Berger eben entgegen dem Anspruch. Um sich dann darĂŒber zu beklagen, dass berichtet wird, er habe getan, was er besser gelassen hĂ€tte.

Und der Anwalt Philipp Karl Berger nimmt am Beschiss der Euroweb offensiv teil, denn er veröffentlicht - und zwar, ich kann es beweisen, in deren Auftrag - nur positive Berichte und solche Berichte ĂŒber Verfahren, in denen die Euroweb gewonnen hat. Über die zahlreichen Urteile wegen arglistiger TĂ€uschung schweigt er - oder er lĂŒgt wie in seinem verworrenen und unsinnigen Bericht ĂŒber die BGH-Sache VII ZR 22/11. Denn dem Anwalt Berger muss ja, wenn man keine Demenz annehmen will, klar sein, dass die Sache ganz anders gelaufen ist als er darstellt und er mĂŒsste - wenn man weiter keine schwere Demenz annimmt - auch wissen, dass die arglistige TĂ€uschung gerade kein "atypisches" Vorkommnis bei der Euroweb ist, sondern geradezu deren GeschĂ€ftsgrundlage!

Philipp Karl Berger nimmt also bewusst am Beschiss Teil.  Und wenn er sich ertappt fĂŒhlt, dann lĂ€sst er durch einen recht jungen, und wohl unerfahrenen und jetzt bemitleidenswerten Kollege abmahnen.

So verdirbt man dann noch den Ruf junger AnwÀlte.

"Beschiss" ist ĂŒbrigens immer Meinung. Man darf sogar sagen, die Preise beim Elektromarkt "X" seien "Beschiss". Der Anwalt Bohne muss wirklich noch viel lernen, sonst hĂ€tte er das nicht abgemahnt. Und ich nehme an, die Kanzlei Berger LAW LLP ist in dieser Hinsicht kein geeigneter Ort fĂŒr junge AnwĂ€lte, die erst noch Erfahrungen und Wissen sammeln sollen oder wollen.

Mit dem wenigen oder falschen, was diese da lernen, wird es sogar ĂŒbermĂ€ĂŸig schwierig gegen jemanden anzukommen, der nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten ist.

Zuletzt der Punkt, warum man so nicht abmahnen sollte:


Wer das obige abmahnt oder abmahnen lĂ€sst, der begibt sich in die Gefahr, dass ein Gericht dann fest stellt, dass daran nichts rechtswidriges ist. Und nach dem man da in ein kleines Feuer gepustet hat, gibt es plötzlich durch das Urteil einen höllischen Feuersturm. So spielt man bei einem unerhörtem persönlichen Risiko dem Gegner in die HĂ€nde und gibt diesem die Mittel in die Hand seine kritischen und warnenden Äußerungen mit dem Segen der Gerichte zu beschweren.

Philipp Berger von der Kanzlei Berger LAW LLP hat es getan. Ich frage mich jetzt woher er die Qualifikation nimmt um sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" zu prÀsentieren, was er ja auf der Webseite der Kanzlei auch tut:



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