29.05.2012

Euroweb & Kanzlei Berger wollen sich partout nicht an das Recht halten (Update 2)

Update 30.5.2012 14:30:

Die Euroweb und/oder die Kanzlei Berger haben die Seite mit der rechtswidrigen und verbotenen Äußerung wieder online geschaltet. Nunmehr ist ein Ordnungmittelantrag und ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung fällig. Eine deutlichere Demonstration gemeinschaftlichen kriminellen Vorgehens seitens des Christoph Preuß und des Philipp Berger ist kaum denkbar.


Update: 29.5.2012 17:30 Ca. 30 Minuten nach Erscheinen meines Berichtes - aber nach Ablauf der gesetzten Frist - sah die Webseite der Kanzlei Berger LAW LLP wie folgt aus:


Offenbar hat die Androhung gewirkt. Ich bitte die Leser dieses Artikels also davon auszugehen, dass Christoph Preuß von der Euroweb Internet GmbH keine Lust verspürt für die Ausfälligkeiten seiner Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz im Knast zu landen. Damit sind dann auch wesentliche Aussagen des Artikels überholt
.

Hinweis an die Anwälte: Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung läuft bis morgen Mittag. Ich würde an deren Stelle nicht davon ausgehen, dass ich die Beweise nicht gesichert hätte. Das genau habe ich schon gestern getan.

Der originale Artikel:

Wer sich nicht an das Recht hält, der ist kriminell. Wer sich ganz bewusst nicht an das Recht hält und es im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit seines Handelns übertritt, der ist nicht nur kriminell, sondern auch uneinsichtig.


Dieses gilt für den Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, den "Rechtsanwalt" Philipp Berger sowie dessen Partner Andreas Buchholz von der Kanzlei Berger LAW LLP, Köln.

Ende 2010 hatte das Landgericht Düsseldorf (im Beschwerdeverfahren) der Euroweb Internet GmbH Ende als "Mitstörerin" untersagt daran teilzunehmen, dass die Kanzlei des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Berger in identifizierender Weise berichtet, dass ein Kassler Blogger Prozesskostenbeihilfe beantragt hatte. Nachfolgend stellte sich heraus das Christoph Preuß, der Geschäftsführer des Unternehmens, diese Schmähungen beauftragt hatte.

Nunmehr berichtet der selbe Anwalt - trotz des klaren Verbotes - den selben Sachverhalt erneut. Verbotswidrig nimmt die Euroweb Internet GmbH daran teil, denn genau wie Ende 2010 werden die verbotenen Äußerungen über einen Webserver der Euroweb verbreitet, darüber hinaus prangen deren Logos auf der Seite der Kanzlei der "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz die dadurch sehr wohl vielmehr "Rechtsbrecher" als "Organe der Rechtspflege" sind.

Dieses ist auch kriminelles, uneinsichtiges Handeln.

Die Euroweb Internet GmbH wurde unter Hinweis auf die bereits bekannte gerichtliche Verfügung informiert, die Kanzlei Berger LAW LLP, insbesondere die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz wurden ordnungsgemäß abgemahnt und auf Beseitigung der Rechtsverletzung in Anspruch genommen. Der Aufforderung, den rechtswidrigen Zustand unverzüglich zu beenden, kam die EEuroweb Internet GmbH bisher bewusst und vorsätzlich nicht nach, auch die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz ließen dreist die Frist verstreichen.

Pikant ist, dass der Kassler Blogger den "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz von der Düsseldorfer Berger LAW LLP vorhält, dass diese gemeinschaftlich mit der Euroweb Internet GmbH das Recht bricht. Für dieses gemeinschaftliche, ja mafiöse Handeln bei Rechtsbrüchen liefern die Rechtsanwälte und die Firma durch das aktuelle kriminelle und gemeinschaftliche Handeln zum Nachteil des Bloggers den klaren Beweis.

Es wird, noch bevor die Sonne wieder am Himmel steht, eine weitere Gerichtsverfügung beantragt und in den nächsten Tagen auch ergehen, welche der Kanzlei Berger LLP und somit den "Rechtsanwälten" Philipp Berger und Andreas Buchholz diese Berichtserstattung untersagt. Gleichzeitig wird ein Ordnungsmittelantrag bei dem Landgericht Düsseldorf gestellt, in dem gefordert wird, die Euroweb Internet GmbH für das Übertreten des gerichtlichen Verbotes zu bestrafen.

Diese Strafe kann bis zu 250.000 Euro betragen und der Strafrahmen wird vom Gericht wohl auch weitgehend auch ausgeschöpft. Alternativ kann das Gericht auch entscheiden, dass der Geschäftsführer für die beiden Verstöße jeweils bis zu 6 Monaten in Haft kommt. Also kann er bis zu einem Jahr dafür "brummen".

Möglicherweise wird diese Zivilhaft aber auch unterbrochen, denn es ist denkbar, dass Philipp Preuß wegen der 14 Fälle des Betruges, wegen denen er vor dem AG Leipzig angeklagt ist, eine Haftstrafe aufgebrummt bekommt.

Eine Zusammenfassung mit der Zivilstrafe ist übrigens nicht möglich. Möglich wäre aber, dass der Christoph Preuß  zu einer mündlichen Verhandlung über das Ordnungsmittel geladen wird und dann ggf. sogar in Handschellen erscheint.

Ein Anblick, der viele Opfer der Referenzkundenmasche freuen dürfte.

Sollte es nach dem Erlass der nunmehr fälligen Gerichtsverfügung zu weiteren Übertretungen kommen, dann ist es sogar möglich, dass der Philipp Berger und der Andreas Buchholz dem Christoph Preuß bei einer verdammt langen Skatrunde nebenbei erklären können, wie die beiden denn den Konflikt "vermieden" und die Rechte des Christoph Preuß "gewahrt" haben. Fast freiwillig und hinter dicken Türen sowie "schwedischen Gardinen" meine ich.

Hier der Beschluss, gegen den die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz sowie deren Mandantin Euroweb und damit der geschäftsführer Christoph Preuß aktuell, bewusst und vorsätzlich sowie in der üblen Absicht der Schmähung verstoßen:








14 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nach langem scrollen würde ich gerne folgendes los werden:

"Na bitte geht doch!"

Anonym hat gesagt…

Jetzt wird mir klar, warum heute so gebrüllt wurde. Ich sage euch, das war weder diskret noch leise. Was die Kanzlei betrifft wird es wohl größere Änderungen geben.

Anonym hat gesagt…

Gebrüllt? Sollte es wider Erwarten erfreulicherweise mit Berger & Co. schneller vorbei sein, als damals mit GvG? Nur ohne vergleichbares Ende?

. hat gesagt…

Nur ohne vergleichbares Ende?

Hehe.

Der damalige berüchtigte Schwarzkopierer-Jäger und Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth hat seinen eigenen Aussagen zufolge Kimble als sogenannten Testbesteller beschäftigt. So wurden die damaligen Hacker genannt, die sich bei von Gravenreuth nebenbei Taschengeld verdienen wollten. Doch auch sonst scheint Kimble keine besonders erfolgreichen Geschäftsfreunde gehabt zu haben. Auch von Gravenreuth hat sich Jahre später das Leben genommen, nachdem ihm eine 14-monatige Haftstrafe in Deutschland drohte.

Aus:
Telepolis
Ein arroganter, übergewichtiger und reicher Deutscher vor einer konservativen Jury aus Virginia?
Evrim Sen 11.02.2012

. hat gesagt…

Oh wie ist das schön, oh wie ist das schön!

Auch von Gravenreuth hat sich Jahre später das Leben genommen, nachdem ihm eine 14-monatige Haftstrafe in Deutschland drohte.

Richtig ist: Gravenreuth hatte nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel eine Vorladung zum Haftantritt. Dieser folgte er nicht und war schon zur Fahndung ausgeschrieben. Er konnte nicht nach Hause und auch nicht in die "Kanzlei". Die Kanzlei war seit dem Umzug (ich glaube 2008) eher eine Bruchbude im Münchner Norden in der er auch wohnte nach dem seine Lebensgefährtin, die von einem Dritten über die ersten Verurteilungen wegen Unterschlagung aufgeklärt wurde, ihn aus ihrer Eigentumswohnung rauswarf. Die Frau hatte kein Internet. Also hatte diese dem Gravenreuth geglaubt, dass böse Blogger ihn fertig machen wollen. Ganz besonders ein kleiner, garstiger Schlosser aus dem Osten!

Ganz soweit ist es also nicht! der Berger-Philipp kann noch ein wenig so weiter machen. Mit einem Zeuge eine Zeugenaussage abzusprechen ist aber ganz übel.

. hat gesagt…

Alle Betreiber derjenigen Presse- und PR-Portale auf die denen der Schundartikel des Herrn "Rechtsanwaltes" Berger erschien habe ich angeschrieben.

Bisher haben alle gelöscht. Nur einer konnte keine Rechtsverletzung erkennen, hat aber das ganze Konto des Philipp Berger gelöscht, weil "Viscomp ... Euroweb ... Igitt!"

Anonym hat gesagt…

also hier kann man den artikel gerade noch lesen:
http://www.dailynet.de/RechtGesellschaft/119672.php

. hat gesagt…

Danke, das hatte ich noch nicht gefunden. Mal sehen wie viele Minuten lang der Schund des niederträchtigen Anwaltes aus Niederkrüchten noch dort abrufbar ist.

Anonym hat gesagt…

Jaja, die PR der Euronepper und ihrer Rechtsversager aus Düsseldorf am Rhein! Da fällt mir ein passendes Liedchen zu ein...

Es grüßt in bekannt liebenswürdiger Art,

ein kölsches trainee-Urgestein!^^

PS:
http://www.youtube.com/watch?v=sKDgNSj9jJw

Anonym hat gesagt…

Aktuell finde ich noch diesen Berger-Text samt ungekürzter URLs bei newsmax.de, pressmap.de, openpresse.de und relevant.at (google einfach mal nach dem Aktenzeichen der StA Kassel). Es gibt noch ein paar Treffer mehr, aber in denen sind die URLs auf dieses Blog entfernt worden.

. hat gesagt…

Ja, ist klar. Die Suchergebnisse bei Google kommen auch bei mir nur so nach und nach rein.

Philipp Berger und Andreas Buchholz dürfen sich über eine nette Rechnung freuen, die ich auf dem Wege des Schadensersatzes auch durchklagen werde.

Mit den "Schmerzensgeld" zusammen kommt da einiges auf die beiden zu. Besser, die veröffentlichen nicht, dass sie auf der CEBIT mit dem Gerichtsvollzieher zusammentreffen.

Anonym hat gesagt…

Darf man hier mal erwähnen, dass es nicht gerade einer durchaus unfreiwillig anmutenden Komik entbehrt, dass nach RA Bergers Versuch diesen Blog "abschalten" zu lassen, jetzt "seine" Seite eine "kurze technische Pause" macht? Selten so gelacht ...

Anonym hat gesagt…

bin ja mal gespannt mit was man wieder versucht sich da rauszureden...

. hat gesagt…

Ich auch. Der Antrag auf den Erlaß einer Verfügung ist eingereicht.

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