10.05.2012

Euroweb-Chef Christoph Preuß droht jetzt schon hohe Strafe

Die gute Euroweb-Nachricht: 


Die Staatsanwaltschaft kann vorläufig von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht also davon aus, dass Christoph Preuß, den Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, in einem fortgeschrittenem Verfahren wegen Betruges eine "beträchtlich ins Gewicht fallende Strafe" erwartet. Das ist dann der Fall, wenn bereits eine Anklage wegen vergleichbarer Sachen erhoben worden ist.

Angezeigt war Betrug, begründet mit einem Urteil des Amtsgerichtes Waiblingen, Az. 7 C 798/10, welches der Euroweb Internet GmbH arglistige Täuschung bescheinigte. Dies ist das zivilrechtliche Pendant zum Betrug im Sinne des Strafrechtes.

Freilich gilt nach wie vor die "Unschuldsvermutung"... nur sind da die Urteile wegen arglistiger Täuschung, wegen denen man die "Euroweb Internet Bande" auch "Betrüger GmsH" nennen darf.

Das Schreiben ist geeignet um in Zivilverfahren die eigene Position gegenüber derjenigen der Euroweb zu stärken, denn die staatsanwaltschaftliche Verfolgung des Verkaufsgebahrens der Euroweb als Betrug ist ein starkes Indiz.

[Update:
Wie ich inzwischen erfahren habe ist das andere Verfahren, in welchem dem auf eine besondere Weise ehrenwertem Geschäftsführer Preuß eine Verurteilung droht, eine Anklage in Leipzig: Dort geht um 14 weitere, völlig gleichartige Fälle.]

Für die "Gerichtsreporterin Gisela Mertens"

The game is over [now!]. Keine [dümmliche] Widerrede bitte. Das ist auch – objektiv betrachtet – nicht verhandelbar. Und das gilt vor allem auch dann, wenn Du so dumm bist und Dich an die Euroweb verkaufst und Betrüger unterstützt.



9 Kommentare:

Karl Knall hat gesagt…

...und denselben Bescheid sammeln Sie jetzt noch ca. 10 Mal von den anderen Staatsanwaltschaften ein.

Sie haben aus der Ära GvG nichts, aber auch überhaupt nichts dazugelernt.

Sie merkbefreiter Wichtigtuer.

. hat gesagt…

"Dein Lachen ist sachlich,
Dein reden so fachlich
korrekt und so wichtig,
Du machst alles richtig.
Ja, ja.
Und ich steh daneben
und denke, mein Leben
läuft völlig verkehrt,
Du hast mich belehrt.
Belehrt über Weiber,
über Titten und Leiber,
über Vögel wie mich
und tolle Typen wie Dich.
Ja, ja."


Die Puhdys.

. hat gesagt…

Also ich finde es sehr interessant, dass die StA den Vorgan nach § 154 Absatz 1 einstellt. Ich habe derlei übrigens sehnlichst erwartet, zeigt es doch auf das bereits eine Anklage erhoben ist.

Damit wissen wir ja nun auch, warum die Geschäfte jetzt über die WAZ Onlineservice laufen.

Anonym hat gesagt…

sind wirklich 10 staatsanwaltschaften mit betrugsvorwüfen gegen den gf der euroweb befaßt?

was der kk alles weiß.

Anonym hat gesagt…

Vielleicht macht es auch genau aus diesem Grund Sinn, die Verantwortlichen der WAZ (Peper, Multhaup) noch einmal hierüber in Kenntnis zu setzen. Soll doch niemand sagen, er hätte es nicht gewusst. Und wenn die Zusammenarbeit unter dem (weitgehend noch) unbefleckten Markennamen WAZ von dort aus schnell wieder eingestellt wird, kann das doch nur im Sinne der potenziell noch zu akquirierenden Gewerbetreibenden sein. Wir sind jedenfalls im wesentlichen deshalb auf die Firma reingefallen, weil aktiv mit der seriösen WAZ Mediengruppe geworben wurde. Leider!

. hat gesagt…

sind wirklich 10 staatsanwaltschaften mit betrugsvorwüfen gegen den gf der euroweb befaßt?

Ich vermute fast, das reicht nicht. Allein in Leipzig ist Anklage wegen 14 vorgeworfenen Fällen des Betruges gegen Christoph Preuß erhoben.

Dazu kommen Ermittlungen in München, Düsseldorf, Kiel, Berlin, Chemnitz, Bautzen, Hildesheim, Memmingen ... das sind (zusammen mit Stuttgart) schon 10 und das sind NUR die, die ich so aus dem Stegreif aufzählen kann.

Anonym hat gesagt…

Normalerweise wird bei einer solchen Anklage das Unternehmen aus dem Schussfeld genommen, in dem der angeklagte Geschäftsführer ersetzt wird.

Also das der Christoph Preuß unter den Umständen noch immer Geschäftsführer der Euroweb ist, das ist meiner Meinung nach ein Zeichen für 2 Dinge:

Er hat entweder als Alleineigentümer oder als Miteigentümer sehr viel Macht im Konzern und er ist sehr uneinsichtig,insbesondere die Referenzkundenmasche wird weiter durchgezogen, es findet sich aber kein Geschäftsführer, der als nächster auch der Anklagebank landen will.

Wie sich das wohl auf die Leipzig drohende Strafe auswirkt...

. hat gesagt…

"Betrüger GmsH" ist kein Schreibfehler. "GmsH" ist das Akronym für "Gesellschaft mit strafrechtlicher Haftung".

Anonym hat gesagt…

euroweb sind betrüger lasst alle in deutschland die finger davon, auch die mitarbeiter dieser firma werden aufs übelste gedrillt und belästigt unheimlich viele verträge zustande zu bringen. kommt ein vertrag zu stande hofft man auf die kündigung des kunden um richtig viel kohle zu scheffeln, ganz ehrlich wer in einem video zeigt wohin die betrügerischen mitarbeiter geschickt werden (las vegas) als belohnung, ist der vertrauenswürdig?
Ich war dabei und das war der größte fehler meines lebens, gott sei dank habe ich keinen unternehmer an den rand der verzweiflung und des ruins getrieben. Euroweb ist Teuroweb - lasst bloß alle die Finger davon ob als Kunde also auch als Mitarbeiter.

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